Pfaffenhofen
Gefährdet und schwach giftig

16.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:27 Uhr
Das Leberblümchen. −Foto: Lindner

Pfaffenhofen (las) Klein und fast schon unauffällig kommt das Leberblümchen den Großteil des Jahres daher.

Wenn die geschützte Pflanze, die es an einigen Stellen im Landkreis Pfaffenhofen, darunter auch in der Nöttinger Viehweide noch gibt, dann entfaltet sie eine ganz besondere, azurblaue, mithin aber auch rosa, violette oder weiße Pracht.

Das Leberblümchen ist von der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Das bedeutet, dass es unter anderem nicht gepflückt oder beschädigt werden darf, auch ihr Standorte dürfen nicht angetastet werden.

Die sehr schöne und auffällig blauviolette Blüte ist von drei Hüllblättern umgeben. Bei Nacht und Regenwetter schließen sich die Blüten. Die Pflanze wird etwa fünf bis 15 Zentimeter hoch. Ihr Name bezieht sich auf die Form des Blattes, das mit seinen drei Lappen an den Umriss der menschlichen Leber erinnert. Die Blattoberseite der leicht ledrigen Blätter ist dunkelgrün, die Unterseite ist purpur-violett gefärbt. Die Pflanze enthält Protoanamonin und ist daher schwach giftig. Früher wurde das Leberblümchen als Heilpflanze bei Leber- und Gallenleiden eingesetzt. Die Fruchtnüsschen werden von Ameisen verbreitet.

Gefährdet ist die Pflanze auch deshalb, weil sie spätestens seit dem 15. Jahrhundert in Europa als Zierpflanze verwendet und auch heute noch oft verbotenerweise in der Natur ausgegraben wird. Durch seine einst große Verbreitung und Bekanntheit hat das hübsche kleine Blümchen, das nur im frischen Zustand schwach giftig ist, eine ganze Reihe örtlicher Bezeichnungen, darunter Herblümlein, Herzfreude, Herzkraut, Hirschklee oder Himmelblümel.