Pfaffenhofen
Auf Blitzerfoto klar erkennbar

56-Jähriger wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und falscher Verdächtigung zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

09.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:30 Uhr
Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, wurde am Amtsgericht ein Autofahrer verurteilt, der ohne Führerschein am Steuer saß und dabei geblitzt wurde. Auf dem Anhörungsbogen hatte er behauptet, seine Lebensgefährtin sei gefahren - doch auf dem Blitzerfoto war er klar erkennbar. −Foto: Friso Gentsch/dpa

Pfaffenhofen (wok) Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und falscher Verdächtigung musste sich ein 56-Jähriger aus dem Kreis Eichstätt am Pfaffenhofener Amtsgericht verantworten. Er war ohne Verteidiger erschienen, wollte sich nicht zur Sache äußern und nutzte sein Recht zur Aussageverweigerung.

Dem Mann wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ohne Führerschein gefahren zu sein. Bei der Fahrt auf der Bundesstraße 16 in Richtung Regensburg wurde er in einer 60er-Zone mit 81 Kilometern in der Stunde auf dem Tacho geblitzt und mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro belegt. Auf dem Anhörungsbogen gab er aber an, nicht er, sondern seine Lebensgefährtin sei gefahren.

Amtsrichter Michael Herbert legte dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft aber das Blitzerfoto vor, auf dem der 56-Jährige klar erkennbar war. Deshalb stand er nicht nur wegen Fahren ohne Führerschein, sondern auch wegen falscher Verdächtigung vor Gericht.

Da er bereits zwei Mal wegen des gleichen Deliktes verurteilt war und er sogar im Jahr 2010 auf seinen Führerschein verzichtet hatte, forderte Staatsanwältin Julia Eser zusammen mit ihrer Referendarin Canan Ekici wegen vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein fünf Monate und wegen falscher Verdächtigung 30 Tagessätze, als Gesamtstrafe sechs Monate sowie eine Sperre von sechs Monaten für die Beantragung eines Führerscheins.

Das Urteil von Amtsrichter Michael Herbert fiel dann mit drei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 500 Euro etwas milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Aber der Richter las dem Angeklagten noch die Leviten: "Sie brauchen scheinbar alle vier bis fünf Jahre einen Denkzettel vom Gericht, um zu erkennen, dass es so nicht geht. Sie scheinen fast nicht geeignet, ein Fahrzeug zu lenken, wenn Sie trotz des Fotos eine Frau als Fahrerin angeben". Und der Richter verwies darauf, dass ein Verstoß gegen die Bewährung den Gang ins Gefängnis bedeuten würde. Außerdem läge die Entscheidung über einen neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt.