Ingolstadt
Asylbewerber wollten "Zeichen setzen"

Drei Männer wegen Brandstiftung in Unterkunft zu Bewährungsstrafen verurteilt - Haftstrafen aufgehoben

09.07.2020 | Stand 23.09.2023, 12:50 Uhr
Die Gebäude der früheren Patriotstellung werden seit 2015 als Sammelunterkunft genutzt. Hier kam es im August vergangenen Jahres zu der jetzt vor Gericht verhandelten Brandstiftung. −Foto: Archiv GZ

Ingolstadt/Geisenfeld - In erster Instanz noch nicht, in der Berufung vor dem Ingolstädter Landgericht aber dann doch: Die zwischen 23 und 30 Jahre alten Angeklagten haben am Donnerstag in der Berufungsverhandlung gestanden, in einer Asylbewerberunterkunft in Feilenmoos im August 2019 ein Feuer gelegt zu haben, bei dem vier Menschen verletzt wurden und ein Schaden von mindestens 20000 Euro entstanden ist.

Lediglich dem schnellen Eingreifen der Feuerwehr war es offenbar zu verdanken, dass nicht das gesamte Gebäude in der ehemaligen Patriot-Stellung der Bundeswehr zerstört wurde. Wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung wurden die drei Nigerianer nun zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt - auf Bewährung. Das Amtsgericht Neuburg hatte die Angeklagten noch zu jeweils drei Jahren verurteilt, womit keine Aussetzung der Strafe zur Bewährung mehr möglich war.

Wie in erster Instanz schlug das Gericht zu Beginn der Verhandlung eine Verständigung vor: Bewährungsstrafen gegen Geständnis. Richterin Bettina Grafe, die vor Kurzem von der Zivil- in die Strafsachenabteilung des Landgerichts gewechselt ist und nun der 3. Strafkammer vorsitzt, hat den Vorschlag damit begründet, dass ein Geständnis generell als erster Schritt zur Besserung zu werten sei und im speziellen Fall die nicht eindeutige Beweislage hinzukomme.

Dies entspricht der Aussagen im erstinstanzlichen Prozess im Februar: Danach stützte sich die Anklage im Wesentlichen auf die Aussage eines weiteren Bewohners der Unterkunft, der durch eine halb geöffnete Tür gesehen haben wollte, dass die drei Angeklagten mit einer Matratze hantierten. Dass ein Fremder heimlich in die Unterkunft gelangt sein und das Feuer gelegt haben könnte, konnte nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Im Übrigen, so die Richterin bei der Urteilsbegründung, habe die zehnmonatige Untersuchungshaft bei den Angeklagten, die 2018 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, einen bleibenden Eindruck hinterlassen - auch weil sie kein Deutsch sprechen. Außerdem seien die drei Nigerianer vor der Brandstiftung nur wegen geringfügiger Delikte - nämlich wegen Diebstahls, versuchten Betrugs und Körperverletzung - in Erscheinung getreten und auch nur zu Geldstrafen verurteilt worden.

Wäre allerdings ein Bewohner verbrannt, käme sogar eine Anklage wegen Mordes in Betracht, so Grafe eindringlich in Richtung der Angeklagten, deren Asylverfahren nach eigenem Bekunden am Laufen sind.

"Warum nicht gleich so? " fragte Staatsanwältin Kirstin Raab mit Blick auf die Geständnisse. Weil sie "aus einem anderen Rechts- und Kulturkreis kommen", erläuterte Walter Gräf, der einen der drei Angeklagten verteidigte. In ihrem Heimatland würden Geständnisse nicht honoriert. Und für einen Deal mit einer staatlichen Institution fehle das Vertrauen.

Warum die drei, die nach eigenen Angaben in Nigeria als Elektriker beziehungsweise Friseure ausgebildet wurden, das Feuer gelegt haben? Zwei Angeklagte sind kurz vorher von Asylbewerberunterkünften in Fürstenfeldbruck beziehungsweise Ingolstadt nach Feilenmoos verlegt worden. Damit sei er nicht einverstanden gewesen und habe "ein Zeichen setzen" wollen, sagte Rechtsanwalt Gräf zum Motiv seines Mandanten. Staatsanwältin Raab sprach von Trotz, Richterin Grafe von Frust und einer niedrigen Hemmschwelle.

GZ

Andreas Müller