Neuburg
Wegen Schlägerei

26-Jähriger zu 13 Monaten Haft verurteilt

11.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:15 Uhr

Neuburg (tl) Eine Schlägerei vor einer Gaststätte in Karlshuld wurde einem 26-Jährigen zum Verhängnis.

Gestern musste er sich am Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Am Ende wurde er zu einem Jahr und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 23. Dezember des vergangenen Jahres. Laut dem Angeklagten habe er am Jugendzentrum in Karlshuld mit zwei Jugendlichen Alkohol getrunken. Nach Schilderung des Angeklagten, habe sich der Geschädigte, ein 15-jähriger Jugendlicher seltsam verhalten. So sei er mehrmals mit dem Kopf gegen eine Aluminiumtür gelaufen. Später habe der Geschädigte angefangen zu pöbeln. "Gib mir Alkohol, gib mir Alkohol", soll er laut Aussage des Angeklagten gesagt haben. Daraufhin wollten sie sich "watsch'n", was der Angeklagte nach eigener Aussage nicht wollte, da er noch eine offene Bewährungsstrafe hatte. "Ich will ja nicht ins Gefängnis. " Später habe er ihm dann eine "Respektschelle" gegeben, als der Jugendliche die Cousine des Angeklagten für Geschlechtsverkehr vorschlug.

Der 15-jährige Geschädigte schilderte den Abend ein wenig anders. Dass er seinen Kopf gegen eine Tür gestoßen hat, gab er freimütig zu. Auf die Frage des Richters Marius Lindig, wieso er das gemacht habe, konnte er keine klare Antwort geben. Er habe es wohl "aus Spaß" gemacht.

Doch die Ereignisse vor der Bar in der Nacht auf den 23. Dezember schildert er etwas anders. "Er wollte dann Geschlechtsverkehr mit einer Person", sagt der Jugendliche über den Angeklagten. "Und ich sollte für ihn eine finden. " So habe er auf seinem Handy in der App Snapchat einige Namen vorgelesen. Darunter auch den der Cousine des Angeklagten. Dass es sich dabei um dessen Verwandte handelte, habe der 15-Jährige nicht gewusst. "Da hat er mich gepackt und geschlagen", sagt er. Auf die Frage des Richters, wie fest er denn zugeschlagen habe, antwortete der Jugendliche: "Der Schlag war nicht komplett durchgezogen, aber schon stark. " So stark, dass ein Stück eines Zahns abgebrochen sei. Außerdem trug der Jugendliche eine Platzwunde am Kinn davon. Dass die Platzwunde auf der linken Seite war und der Angeklagte Linkshänder ist, sah Richter Lindig als klares Indiz, dass er die Platzwunde herbeigeführt hat.

Die Staatsanwältin hatte mit dem 26-Jährigen wenig Erbarmen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Das begründete sie damit, dass der Mann bereits mehrfach vorbestraft ist, die Körperverletzung in der Bewährungszeit stattfand und er seit Dezember gleich zwei Mal wieder straffällig geworden sei. Im Januar hatte er Geld in einem Supermarkt gestohlen und im April wurde er mit einem manipulierten Mofa über der dafür zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h von der Polizei erwischt. Einen gültigen Führerschein konnte er ebenfalls nicht vorweisen.

Verteidiger Bernhard Martin mahnte hingegen, man müsse prüfen, ob bei der Schlägerei im Dezember nicht mindernde Umstände vorlägen. "Bei Alkohol ist man ja sehr enthemmt. " Des Weiteren komme dem Angeklagten zu Gute, dass er sich entschuldigt habe und die beiden anderen Delikte - den Diebstahl und das zu schnelle Fahren mit dem Mofa - zugebe und sich reuig zeige. Auch versuche er sein Leben zu stabilisieren, sei gerade mit seiner Freundin zusammen gezogen, mit der er ein gemeinsames Kind hat, und habe im vergangenen Monat eine Stelle als Maurer angetreten. So sei eine Freiheitsstrafe zur Bewährung angemessen.

Richter Lindig überzeugte das nicht. Er verurteilte den Mann zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.