Neuburg
Volksbegehren: Keine Briefwahl möglich

25.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:46 Uhr

Neuburg (DK) Am kommenden Donnerstag, 31. Januar, startet die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" mit der Kurzbezeichnung "Rettet die Bienen".

Bis zum Mittwoch, 13. Februar, können sich die Stimmberechtigten in die Listen, die bei den Wohnsitzgemeinden ausliegen, eintragen.

Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die spätestens am 13. Februar das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung beziehungsweise ihren Hauptwohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Die Möglichkeit, sich in Form einer Briefwahl zu beteiligen, gibt es bei Volksbegehren nicht.

Die Stimmberechtigten können zwar Eintragungsscheine bei ihrer Gemeinde beantragen, sollten dabei aber Folgendes beachten: Ein Eintragungsschein ermöglicht, dass man sich ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern in eine Liste eintragen kann. Briefwahlunterlagen erhält man durch die Beantragung aber nicht.

Mit einem Eintragungsschein kann man auch eine Hilfsperson beauftragen, wenn man während der gesamten Frist wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen. Das gilt auch, wenn diese Einschränkungen altersbedingt sind.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern. Familienname, Vorname und Anschrift der Hilfsperson müssen auch auf dem Schein stehen. Außerdem dürfen Datum und Unterschrift des Stimmberechtigten nicht fehlen.

Will man nach Erteilung eines Eintragungsscheins doch noch in der Gemeinde vorbeikommen und sich hier persönlich für das Volksbegehren eintragen, darf man nicht vergessen, den Schein mitzunehmen.