Bergheim
Schneeschippen im kommenden Winter nur noch nach Bedarf

Bergheimer Gemeinderat genehmigt Bauanträge - Pachtvertrag für das Gerätehaus der Feuerwehr angepasst

15.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:24 Uhr
Streuen müssen Anwohner nur bei Bedarf. −Foto: Foto: Janda/DK-Archiv

Bergheim (tl) Neben einigen Bauanträgen, die alle einstimmig genehmigt wurden, standen bei der Gemeinderatssitzung in Bergheim am Montag ein neuer Erlass für die Einfriedungssatzung, das Leader-Förderprojekt und ein Antrag der Feuerwehr Attenfeld auf der Tagesordnung.

Seit über 18 Jahren hat die Feuerwehr Attenfeld ihren Pachtvertrag für das Feuerwehrhaus nicht mehr geändert. Dieser sieht vor, dass die Feuerwehr nach Abzug eines Pauschalbetrags von 204,52 Euro die Gebäudekosten, etwa die Grundsteuer, Wartung des Gastanks und so weiter, sich die Kosten zur Hälfte mit der Gemeinde teilt. Das Gas bezahlte die Feuerwehr bisher komplett selber. Doch als der Pachtvertrag im Jahr 2000 geschlossen wurde, hatten sie noch einen regelmäßigen Wirtschaftsbetrieb im Vereinsheim mit rund 100 Früh- und Dämmerschoppen und weiteren Sonderveranstaltungen jedes Jahr. Doch diese Zeiten sind vorbei. Mindereinnahmen in der Vereinskasse waren die Folge, die Kosten nicht mehr stemmbar und somit plädierten die Feuerwehrler auf eine Änderung des Vertrages. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass die Gaskosten je zur Hälfte von Gemeinde und Feuerwehr getragen werden soll. Die restlichen Kosten zahlt ab jetzt die Gemeinde allein, wie Stefan Gößl von der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg dem DK mitteilte.

Nicht geändert, aber erneuert wurde die sogenannte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter. Das muss alle 20 Jahre geschehen und wäre spätestens heuer zum 26. Mai fällig gewesen. "Die Verordnung wurde nur an den aktuellen rechtlichen Stand angepasst", sagt Gößl. Dieser sieht etwa vor, dass jetzt nicht mehr zwingend jeden Samstag, sondern nur nach Bedarf gestreut und Schnee weggeräumt werden muss.

Der Gemeinderat sprach sich ebenfalls für eine Änderung der Einfriedungssatzung aus. Diese sah bisher vor, dass die Einzäunung eine maximale Höhe von 1,20 Meter für alle Grundstücksseiten haben darf. "Die Regelung soll jetzt flexibler werden", so Gösl. So kann die Höhe der Einfriedungen der weniger ortsbildenden rückwärtigen Grundstücksseiten bis zu zwei Meter hoch sein.

Ergebnisoffen blieb hingegen, wie die Gemeinde mit der Anfrage der LAG Altbayerisches Donaumoos umgehen soll. Da die aktuelle Leader-Förderperiode 2019 endet, wollte die LAG wissen, ob sich die Gemeinde Bergheim eine Bewerbung für die neue Förderperiode ab 2020 befürwortet. "Der Punkt wurde vertragt", sagt Gößl. "Der Gemeinderat will nochmal ein Brainstorming machen, ob sie ein Projekt finden, an dem es sich lohnt, sich zu beteiligen. "