Rennertshofen
Gebühren interessieren die Bürger

Rund 400 Rennertshofener informieren sich über die künftige Kalkulation beim Abwasser

31.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:53 Uhr
In der Diskussion: Referentin Renate van Olfen war auch nach der Infoveranstaltung eine gefragte Gesprächspartnerin. −Foto: Hammerl

Rennertshofen (DK) Das Thema "Gesplittete Abwassergebühr" klingt reichlich sperrig, doch offensichtlich brennt es den Rennertshofener unter den Nägeln. Mehr als 400 Bürger waren zur Infoveranstaltung der Gemeinde gekommen, es mussten mehrmals zusätzliche Stühle in der Turnhalle aufgestellt werden.

"Warten Sie den Bescheid ab, schauen Sie, was Sie zahlen müssen", riet Bauingenieurin Renate van Olfen vom Planungsbüro Wipfler zur Ruhe und von überhasteten Zisternenbaumaßnahmen ab. Das könne auch später noch gemacht werden, der Bescheid werde jederzeit auf Antrag und Nachweis geändert.

Bisher zahlen die Rennertshofener 2,10 Euro pro Kubikmeter Frischwasser, dazu 50 Euro Grundgebühr. Damit werden auch die Kosten für Niederschlagswasser gedeckt. Was bedeutet, dass diejenigen, die mehr Wasser verbrauchen, auch zu einem höheren Anteil an den Kosten des Niederschlagswassers beteiligt werden. "Das ist nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr zulässig, weil bei uns die Kosten fürs Niederschlagswasser die zulässige Grenze von zwölf Prozent deutlich überschreiten", schickte Bürgermeister Georg Hirschbeck (CSU) dem Vortrag voraus. Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten für Niederschlagswasser herausgerechnet und nach versiegelter Grundstücksfläche abgerechnet, denn nur von dort fließt das Wasser ab und belastet die öffentliche Kanalisation. Wer also selber auf dem eigenen Grundstück versickert oder eine Regenwasserzisterne (für mindestens 3000 und maximal 10 000 Liter) ohne Überlauf betreibt, der zahlt weniger. "Weniger Versiegelung ist auch ein erwünschter Nebeneffekt", sagte Hirschbeck.

In einer Beispielrechnung nahm van Olfen eine Verteilung von 25 Prozent für Niederschlagswasser und 75 Prozent für Schmutzwasser an. Entsprechend werden dann die Kosten anteilig umgelegt, also 75 Prozent der gemeindlichen Abwasserkosten über die Verbrauchsgebühr abgerechnet, 25 Prozent über die versiegelte Fläche. "Sie brauchen keine Angst haben, dass sich für Sie als Normalverbraucher nun sehr viel ändert", beruhigte die Referentin die Zuhörer und zeigte das anhand eines weiteren Rechenbeispiels. Ein Privathaushalt mit einem Verbrauch von beispielsweise 120 Kubikmeter im Jahr zahlt bei einer ungesplitteten Gebühr von vier Euro pro Kubikmeter 480 Euro im Jahr. Den gleichen Betrag müsste - bei gleichem Verbrauch - ein Supermarkt zahlen. Wird die Gebühr aber gesplittet, so bleiben die Kosten für den Normalverbraucher weitgehend gleich - im gewählten Beispiel sanken sie auf 440 Euro, nachdem der Kubikmeter mit drei Euro berechnet wurde, die versiegelte Fläche mit 0,40 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Für den Supermarkt aber erhöhen sich die Kosten auf 1160 Euro wegen der zehnfach größeren versiegelten Fläche.

Was müssen die Bürger nun tun? Die Gemeinde hat bereits Vordrucke verteilt, auf denen die Grundstücksfläche sowie die bebauten und befestigten Flächen als sogenannte Vorabflächen eingetragen sind. "Die Grundstücksfläche müsste stimmen, aber kontrollieren Sie auch das", empfahl Renate van Olfen. Überprüfen müssen die Grundstückseigentümer die versiegelten Flächen, also alle Dach- sowie die befestigten Flächen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Wege, Terrasse oder Stellplatz asphaltiert oder geschottert sind oder aus Rasensteinen bestehen. Die versiegelten Flächen werden ins Verhältnis zur Gesamtfläche des Grundstücks gesetzt. Diese Zahl wird einer Stufe zugeordnet, die Gebühr berechnet sich dann aus einem Mittelwert der Stufe, multipliziert mit der Grundstücksgröße. Dank des Mittelwerts muss nicht bei jeder kleinen Flächenänderung ein neuer Bescheid erstellt werden.

"Wenn die erfassten Flächen stimmen, müssen Sie keinen Rücklauf machen", erklärte van Olfen, "dann reicht es, den Bescheid zu den Akten zu nehmen." Runterrechnen lassen sich die versiegelten Flächen, wenn sie nicht ins Kanalsystem entwässern, sondern auf dem eigenen Grundstück - ohne Anschluss ans Kanalsystem oder über angrenzende Grundstücke oder Straßen - versickern oder in Zisternen entwässern. Pro Kubikmeter Zisternengröße dürfen für Gartenbewässerung zehn Quadratmeter von der versiegelten Fläche abgezogen werden, bei Brauchwasserverwendung 20 Quadratmeter. Wenn sich die Stufe dadurch ändert, lohnt es sich, das der Gemeinde mitzuteilen.

Bei Fragen können Bürger im Rathaus unter Telefon (08434) 94 07-0 einen Termin für die Info-Sprechstunden vereinbaren, diese finden wie folgt statt: Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr. Eine Hotline ist ab Rosenmontag bis Freitag, 2. März, unter (08434) 949 90-00 erreichbar, und zwar Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr. Der Rücklauf - sofern erforderlich - muss bis 2. März eingegangen sein.

Viele Fragen bleiben offen

Rennertshofen (ahl) Zahlreiche Fragen brachten die Rennertshofener bei der Infoversammlung zur Sprache. Was ist mit Gebäuden, die demnächst abgerissen werden, wollte ein Bürger wissen. Laut Antwort zählt der aktuelle Status quo, gegebenenfalls wird nach dem Abriss ein neuer Bescheid erstellt, wenn sich die Stufe dadurch ändert. Ein Bürger bat darum, nach der Gebührenberechnung zu veröffentlichen, für wie viele Haushalte sich höhere beziehungsweise niedrigere Gebühren ergeben hatten. Das wollte Bürgermeister Georg Hirschbeck wegen des Aufwands nicht versprechen, nahm die Anregung aber mit.

Eine konkrete Zahl für die Abwassergebühren hätte ein Bürger gerne gehört, um gegebenenfalls noch eine Zisterne bauen zu können. Er meinte, die Vorabflächen lägen ja vor, daraus hätte Referentin Renate van Olfen eine ungefähre Gebühr errechnen können. Sie erklärte, sie sei nur für die Flächen zuständig, die Gebührenkalkulation übernehme ein anderes Büro. Zudem sei die aktuelle Flächenzahl zu hoch, die würde mit Sicherheit noch heruntergerechnet. "Das sind zwei Unbekannte", begründete sie, warum noch keine Zahlen vorliegen und empfahl, den Bescheid abzuwarten.