Neuburg
"Noch gut davongekommen"

Angriff mit Messer in Neuburger Asylunterkunft - 33-Jähriger zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

12.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:41 Uhr

Neuburg (krk) Drei Beteiligte, drei unterschiedliche Versionen der Ereignisse - diese Konstellation hat das Neuburger Amtsgericht gestern in einer Verhandlung, in der es um gefährliche Körperverletzung ging, beschäftigt.

Laut Anklage soll ein 33-jähriger Nigerianer in der Asylunterkunft in der Donauwörther Straße im April mit einem Messer auf einen 28-jährigen Landsmann eingestochen haben. Weil dieser aber auswich, traf der Angeklagte zudem einen 35-Jährigen, der dazwischen ging. Verletzt wurden beide Männer.

Auf die Frage von Richter Christian Veh, ob diese Vorwürfe denn richtig seien, antwortet der Angeklagte bei dem Verfahren mit einem klaren Kopfschütteln. Der 33-Jährige holt weit aus und schildert ein Ereignis im März. "Wir waren in seinem Zimmer, es ging um 20 Euro, die ich ihm geschuldet habe, ich habe Marihuana bei ihm gekauft", sagt er. "Dann hat er geraucht und die Asche auf mich geworfen. " Immer wieder hätten er und der 28-Jährige kleinere Auseinandersetzungen gehabt. Doch eigentlich habe er mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen. "Ich bin ja ein geduldiger Menschen, aber jetzt kommen Sie doch bitte zum Punkt und berichten, was an besagtem Tag im April passiert ist", hakt Richter Veh ein.

Der Angeklagte sei auf dem Vorplatz der Unterkunft gewesen, als der 35-Jährige ihn gerufen habe. Dieser habe versucht, zwischen ihm und dem 28-Jährigen zu vermitteln. Als sie dann vor dessen Zimmer standen, sei die Situation eskaliert und der 28-Jährige habe ein Messer in den Händen gehalten und sei auf ihn losgegangen.

"Ich habe das Messer in der Tasche seiner Jacke gesehen", schildert der 28-Jährige seine Version des Tathergangs. Während er sich mit dem 35-Jährigen unterhalten habe, sei der Angeklagte auf ihn losgegangen, "doch ich bin zur Seite". Immer wieder steht er im Gerichtssaal auf und versucht, das Geschehen nachzustellen. "Sie müssen uns nicht immer alles vorspielen, wir können uns das schon vorstellen", sagt Veh. Immer wieder ging es um die Frage, wo der Messerangriff stattfand und ob der Angeklagte gemeinsam mit dem 35-Jährigen zum 28-Jährigen gegangen ist - allerdings erzählt jeder der Beteiligten seine eigene Version, so auch der 35-Jährige: "Ich wollte zwischen den beiden vermitteln", sagt er. Er sei hinter dem 28-Jährigen gestanden und plötzlich habe der Angeklagte das Messer aus der Tasche gezogen und ihn so schwer in den Arm gestochen, dass er viel Blut verloren habe.

Ein weiterer Zeuge, der ebenfalls in der Asylunterkunft wohnt, hat den Vorfall gesehen - und seine Aussage ist schließlich ausschlaggebend für das Urteil des Gerichts: Zwei Jahre und sechs Monate muss der 33-jährige Angeklagte wegen fahrlässiger sowie versuchter, gefährlicher Körperverletzung in Haft. "Der Zeuge hat es mit eigenen Augen gesehen und wir glauben ihm", argumentiert Richter Veh. "Warum soll er uns denn einen Schmarrn erzählen? Man muss hier nur eins und eins zusammenzählen. " So habe der Mann ganz klar gesehen, dass der Angeklagte das Messer in den Händen hielt. "Wenn ich mit jemandem reden will, dann habe ich kein Messer dabei", so Veh weiter. "Sie können doch nicht einfach blind und wild um sich stechen. " Wer mit einem Messer solche Dinge mache, lande hinter Gittern. Dabei spiele die Nationalität keine Rolle und auch nicht, ob es in einem Asylbewerberheim oder in der Nachbarschaft passiert. "Und Sie sind mit dem Urteil noch gut davon gekommen", fügt der Richter abschließend hinzu.