Neuburg
BGH beendet Windrad-Streit

Karlsruher Richter lehnen Revision ab Enercon sieht Kienberg als Einzelfall

09.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:55 Uhr

Einsam dreht sich das Windrad auf der Jurahöhe bei Kienberg in der Abendsonne. Kaum eine Anlage in Bayern hat die Gerichte derart oft beschäftigt. Nun hat der Bundesgerichtshof einen Schlusstrich gezogen - Foto: r

Neuburg (r) Alle Urteile zum Windrad von Kienberg sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Beschwerde von Hersteller Enercon zurückgewiesen und Revision nicht zugelassen. Damit hat ein Urteil des Oberlandesgerichts München Bestand.

Das OLG hatte Impulshaltigkeit bei der Anlage E 82 von Enercon festgestellt. Beim Windrad Kienberg auf einem Jurahügel bei Rennertshofen müssen damit drei Dezibel zur gemessenen Schallbelastung dazugezählt werden. Windkraftgegner aus umliegenden Orten kämpfen seit Jahren gegen die Anlage (2,3 Megawatt, 148 Meter Nabenhöhe) und haben Betreiber Herbert Kugler mehrfach verklagt.

Für Hersteller Enercon (Aurich), Marktführer in Deutschland mit 1650 verkauften Anlagen (2012), könnte das OLG-Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall bedeuten. Das sei aber nicht gegeben, betont Enercon-Sprecher Felix Rehwald, „es handelt sich bei dem Rechtsstreit um einen Einzelfall, der nicht auf andere Standorte übertragbar ist.“ Möglicherweise spielten auch besondere topografische Gegebenheiten in Kienberg eine Rolle.

Enercon hat über 3000 Windräder vom Typus E 82 weltweit verkauft. „Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Schallmessungen überzeugt“, so Firmensprecher Rehwald, „und wir hätten unseren Standort gerne vor dem Bundesgerichtshof ausgeführt.“ Mit Bedauern nehme das Unternehmen die kaum begründete BGH-Entscheidung zur Kenntnis. Die BGH-Richter prüften nur die Rechtmäßigkeit des OLG-Urteils, nicht den Inhalt.

Unter Impulshaltigkeit versteht man ein stark ansteigendes und rasch wieder abfallendes deutlich vernehmbares Geräusch. Im Falle Kienberg wird bei der Addierung von drei Dezibel der Grenzwert von 45 Dezibel bei einer Messung geringfügig überschritten. Windmüller Herbert Kugler hat die Anlage deshalb drosseln lassen.

Der Ingenieur ist froh, dass die 14 Gerichtsverhandlungen wegen dieses einen Standortes nun ein Ende gefunden haben. Andererseits befeuert das Ergebnis das Anliegen der Windkraftgegner, die Infraschall und Impulshaltigkeit ins Feld führen. Hohe Auflagen stellt außerdem der Naturschutz. Beim „Repowering“ (Austausch) zweier Anlagen bei Weißenburg hat die Sichtung eines Uhus das Genehmigungsverfahren gestoppt.

Beim sensibelsten Punkt, dem Abstand zur Wohnbebauung, stellt sich Ministerpräsident Horst Seehofer neuerdings das Zehnfache der Windradhöhe vor. Bei einem Mindestabstand bis zu zwei Kilometern „kommen 99 Prozent der Fläche Bayerns nicht mehr für Windkraft in Frage“, das steht für Ingenieur Herbert Kugler fest. Sollte der große Mindestabstand kommen, sieht Enercon „eine Abkehr der bayerischen Ziele in der Energiepolitik.“ 1500 weitere Anlagen seien dann sehr unrealistisch. Mit so einer Auflage würden auch die Feststellungen im Landesentwicklungsplan „vom Tisch gefegt“, findet Enercon-Sprecher Felix Rehwald. Das müsse Landkreise und Kommunen ärgern, „wenn ihnen Wertschöpfung verweigert wird.“