Neuburg
Fall Thumann wandert ans Zivilgericht

Kreisjugendring und Pfadfinder streben Klagen gegen den wegen Untreue verurteilten Ex-Geschäftsführer an

11.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:49 Uhr

Prüfen weitere rechtliche Schritte: Matthias Fack, Präsident des Bayerischen Jugendrings (Mitte), links Guido Büttner, der momentane Geschäftsführer des Kreisjugendrings. Auf dem Bild rechts: Roman Büchler, 2014 Innenrevisor beim Bayerischen Jugendring. ‹ŒArch - foto: Frank

Neuburg (szs) Die Reaktionen auf das Urteil gegen Alois Thumann sind unterschiedlich. Der ehemalige Geschäftsführer des Kreisjugendringes Neuburg-Schrobenhausen war per Strafbefehl zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Nach jahrelangen Ermittlungen legte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt dem 67-Jährigen Untreue in vier Fällen mit einer Gesamtsumme von 45 000 Euro zur Last. Alle weiteren Vorwürfe gegen Thumann wurden eingestellt. Eine Selbstbereicherung wurde nicht festgestellt. An seinen alten Wirkungsstätten herrschen Erleichterung einerseits und Unzufriedenheit andererseits.

Der KJR reagierte mit einer Pressemitteilung: Man begrüße, dass die Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nun abgeschlossen sind. "Das Ergebnis der aufwendigen Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden wird zunächst analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage wird der Kreisjugendring sehr sorgfältig prüfen, inwiefern er gehalten ist, weitere, auch zivilrechtliche, Schritte zu ergreifen", heißt es darin. Freilich ist abzusehen, dass es auf eine zivilrechtliche Schadensersatzklage hinauslaufen wird. "Das eine ist das Missmanagement, da können wir nicht gegen angehen, aber es gibt auch Geldflüsse, wo der Geschäftsführer ehrlich haften muss", sagt Thumanns Nachfolger Guido Büttner. Man werde nun im neunköpfigen Vorstand die weiteren Schritte beschließen und habe bereits die Akten angefordert.

Die Neuburger Pfadfinder wollen auf jeden Fall klagen. "Uns ist ein Schaden im guten fünfstelligen Bereich entstanden", sagt Vorsitzender Thomas Jacobsen. "Wir wollten das Urteil abwarten, jetzt gehen wir zivilrechtlich vor." Bei Jugendhausbelegungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Nun ärgert man sich, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf strafrechtlich eingestellt hat. Im Gespräch wird deutlich: Der Verstoß gegen die Pfadfindertugenden hat bei der Truppe am Ansehen Thumanns gekratzt.

Was die Reputation des einstigen starken Machers in Sachen Jugendpflege im ganzen Landkreis angeht, ist man im KJR zwiegespalten. Einerseits die zweifelsfrei großen Leistungen des 67-Jährigen, andererseits die Verfehlungen. "Als Robin Hood der Jugendarbeit und Samaritertum kann man das nicht mehr bezeichnen", sagt ein Insider. Viele hatten sich offenbar eine Entschuldigung gewünscht - und eine Kooperation bei der hausinternen Aufarbeitung. Aber auch der Vorstand muss sich Fragen anhören, warum man von den schwarzen Kassen so lange nichts bemerkt hatte. Waren die Kontrollmechanismen zu lax? Waren die Buchungsvorgänge zu kompliziert?

So oder so ist der strafrechtliche Abschluss der Causa Thumann für den KJR nun eine Erleichterung - endlich kann man sicher planen. Während man zweieinhalb Jahre mit angezogener Handbremse einen Investitionsplan fuhr, will Büttner nun richtig Gas geben. "Wir legen jetzt richtig los", sagt er. 150 000 Euro sieht das Modernisierungsprogramm vor, hauptsächlich beim Materialverleih und bei der Sanierung der maroden Unterkünfte am Zeltplatz Schwaighölzl, aber auch für einen schwimmenden Steg am Joshofener Weiher und neue Schwimmwesten.