Neuburg
"Das war dumm von mir"

Pistole und 130 Schuss Munition im Schlafzimmer: Mann aus dem südlichen Kreis zu Geldstrafe verurteilt

20.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:16 Uhr

Neuburg (DK) Eine halbautomatische Pistole im Nachtkästchen, 130 Schuss Munition im Kleiderschrank und keinerlei Motivation, das den Behören zu melden - diese Mischung hat einem 48-Jährigen aus dem südlichen Kreis gestern am Amtsgericht Neuburg eine saftige Geldstrafe eingehandelt.

Er ist das Gegenteil des klassischen Straftäters: Der Maschinenbauingenieur aus einer Gemeinde im südlichen Kreisgebiet hat bislang keinerlei Vorstrafen und erwies sich vor Gericht obendrein als kooperativ und geständig. "Sie sind nicht der typische Kandidat, der sonst hier erscheint", attestierte Richterin Bettina Mora dem Angeklagten. Dennoch hat der Mann in ihren Augen einen massiven Fehler begangen, als er Pistole und Munition aus der Erbmasse seines 2009 gestorbenen Vaters nicht umgehend meldete. Stattdessen deponierte er beides im heimischen Schlafzimmer. Eine Schnapsidee, wie der 48-Jährige bei der Verhandlung offen einräumte. "Das war dumm von mir."

Zu diesem ohnehin rechtlich alles andere als einwandfreien Vorgehen kam jedoch ein Streit mit seiner Frau, der schließlich mit einem Polizeieinsatz und der Festnahme des Mannes endete. Wo sich die Waffe befand, wusste der Angeklagte eigenen Worten zufolge zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren nicht mehr. "Irgendwann hat sie meine Frau verräumt, wohl Mitte 2010", erklärte er. Erst im vergangenen Dezember tauchte die Pistole der Marke CZ wieder auf - als die Ehekrise kurzzeitig eskaliert war. Beamte der Schrobenhausener Polizei, die Nachbarn auf Wunsch der Gattin verständigt hatten, fanden die Waffe auf einem Schrank, verborgen in einer alten Socke.

Dass der 48-Jährige im Zuge des Ehestreits mit der Pistole herumhantiert hatte, bestätigte sich bei der Verhandlung jedoch ebenso wenig wie der Vorwurf, dass er die Pistole auch außerhalb seines Grundstücks mit sich geführt hatte. Ein Nachbar hatte bei der polizeilichen Vernehmung angegeben, dass ihm der Angeklagte die Waffe einmal bei einer Unterhaltung gezeigt hatte - verborgen in einem Säckchen. "Gesehen habe ich sie aber nicht", räumte der Mann gestern als Zeuge ein. Auch die Maße des Säckchens stimmten eher nicht, wie Verteidiger Helmut Eikam betonte. Da sich die Sitzbank, auf der sich die beiden Nachbarn oftmals nach Feierabend mit ein paar Flaschen Bier trafen, genau zwischen den beiden Gärten liegt, hatte die Waffe das Grundstück des 48-Jährigen womöglich gar nicht verlassen.

Aus diesem Grund stellte die Richterin das Verfahren in diesem Punkt auch ein. Gleiches galt letztlich für den Besitz der Waffe. "Ob Ihr Vater eine Berechtigung hatte, ist schwierig nachzuweisen", betonte Mora und entschied, auch diesen Vorwurf nicht weiter zu verfolgen. Für den Rest, etwa den Besitz der rund 130 Schuss Munition, war der Familienvater jedoch zu bestrafen. Ridvan Demirtas, Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, und Eikam forderten jeweils eine Geldstrafe von 4000 Euro. "Sein Fehler war, dass er sich bei Antreten des Erbes nicht hinreichend informiert hat", erklärte der Rechtsanwalt zur Verteidigung seines Mandanten. Doch das überzeugte die Richterin nicht. Mora verurteilte den Mann zur Zahlung von insgesamt 7500 Euro. Dieser nahm das Urteil ebenso wie die Staatsanwaltschaft an, es ist damit rechtskräftig.