Neuburg
Autobesitzerin klagt gegen Abschlepper

Fahrzeug blockierte Baustelle Wurde es zurecht an den Haken genommen? Noch keine Entscheidung

12.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Neuburg (DK) Dafür, dass es nur um 261,80 Euro geht, wurde es ganz schön laut im Sitzungssaal 32 des Neuburger Amtsgerichts. In einem Zivilverfahren hatte eine Neuburger Autobesitzerin gegen einen örtlichen Abschlepper geklagt, der ihr Fahrzeug auf einer Baustelle an den Haken genommen hatte.

Der Mann fühlte sich zu Unrecht vor den Kadi zitiert und machte seinem Unmut lautstark Luft. Richter Georg Berger kam gestern Vormittag noch zu keiner Entscheidung. Dem beklagten Abschlepper, vertreten durch Anwalt Helmut Eikam aus Schrobenhausen, wurde Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben. Entscheiden will Berger am 9. November.

Das Auto der Frau stand in der Sudetenlandstraße im Bereich einer Baustelle und hätte die Arbeiten behindert. Der 58-jährige Unternehmer versicherte, er sei beauftragt worden, das Hindernis aus dem Weg zu räumen: "Ich bin ein qualifizierter Abschlepper seit 40 Jahren. Wir fahren nie ohne Auftrag." Beauftragt von wem? Die Baufirma sei es gewesen, versicherte er gestern in dem Zivilverfahren. Zuerst sei er in der Bahnhofstraße im Auftrag der Firma aktiv gewesen - was womöglich auch noch ein gerichtliches Nachspiel hat - und dann in die Sudetenlandstraße geschickt worden, weil dort drei Fahrzeuge die Arbeiten behinderten. "Ich habe das Fahrzeug hochgehoben, festgemacht und bin weggefahren", schilderte der Abschlepper, der die Situation auch fotografisch dokumentiert hat. Die Bilder legte er dem Gericht vor. Als die Halterin des Fahrzeuges dazugekommen sei, sei das Auto, das bereits eine Woche dort gestanden habe, fest angehängt gewesen. Der 58-Jährige berief sich auf eine Abschleppaktion am Marktsonntag und die Aussage eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung, dass Autos, die verbotswidrig auf Baustellen abgestellt seien, abgeschleppt werden dürften. "Und in der Sudetenlandstraße haben wir Gefahr in Verzug gesehen." Er legte zur Bekräftigung einen Vertrag mit der Unterschrift eines Mitarbeiters der Baufirma vor. Richter Berger schüttelte den Kopf. Er hatte Zweifel an der Substanz dieses Vertrages. "Da laufen irgendwelche Leute auf der Baustelle rum und unterschreiben." Der Richter hatte sogar Bedenken, ob die Stadtverwaltung Autos einfach abschleppen lassen kann und fand, man hätte das Problem auch konzilianter lösen können, beispielsweise das Auto ein paar Meter weiter wieder absetzen. "Ich habe gearbeitet und ich will mein Geld", beharrte der 58-Jährige. "Aber nicht von uns", konterte Jürgen Asthausen, der die Autobesitzerin anwaltschaftlich vertrat. Es gab ein kleines Wortgefecht zwischen Anwalt und dem Beklagten. Asthausen warf dem 58-Jährigen vor, sich über Recht und Gesetz hinweggesetzt zu haben. Der wiederum protestierte: "Ich lass' mir doch das Wort nicht im Mund umdrehen."

Inwieweit die Stadtverwaltung in das ganze Geschehen involviert war, ließ sich gestern jedenfalls nicht klären. Irgendeinen schriftlichen Bescheid, eine Anweisung oder ähnliches aus dem Ordnungsamt lag dem Gericht jedenfalls nicht vor. Zeugen marschierten auch keine auf und angesichts der vergleichsweise geringen Summe wollte Richter Berger das Verfahren "nicht auswalzen wie einen Kachelmann-Prozess". Der Unternehmer redete sich zunehmend in Rage, schimpfte auf die Presse und attackierte die Gegenpartei: "Dann gibt's halt keine Abschlepper mehr, wenn solche Anwälte über uns herfallen. Dann holt's halt eure Sch...karren selber." Den Richter brachte diese rustikale Performance nicht aus der Ruhe. "Im Grundsatz mag ich Leute, die den Mund aufmachen, aber alles mit Maß und Ziel", drängte er auf etwas Mäßigung. Der Beklagte schlug anschließend vor, die strittige Summe zu teilen, was von der Gegenseite nicht akzeptiert wurde. Nun soll die Entscheidung am 9. November fallen. Der letzte Akt in der Abschleppgeschichte dürfte das aber nicht gewesen sein, weil es noch mehr Autobesitzer gibt, die sich von dem 58-Jährigen übervorteilt fühlen und das Gericht um Hilfe angerufen haben.