Neuburg
Nach Joint das Bewusstsein verloren

Jugendarrest für 21-Jährigen: Er hatte einer 13-Jährigen Drogen gegeben - Lob vom Richter für beherzten Helfer

16.04.2018 | Stand 23.09.2023, 2:55 Uhr
Verurteilt wurde am Montag ein 21-Jähriger, weil er einer 13-Jährigen Drogen gegeben hatte. −Foto: Schanz

Neuburg (DK) "Da haben alle Beteiligten Glück gehabt, dass das alles insbesondere durch das beherzte Eingreifen des Zeugen so ausgegangen ist." Jugendrichter Gerhard Ebner sprach gestern einem jugendlichen Helfer ein Sonderlob aus: Der Auszubildende hatte Erste Hilfe geleistet, als eine 13-Jährige nach einigen Zügen am Joint am Schrobenhausener Sportplatz kollabiert war. Das Mädchen kam mit einem Denkzettel davon. Der 21-Jährige, der sie am Joint hat ziehen lassen, muss zwei Freizeitarreste verbüßen und zum Drogenscreening.

Die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht war der zweite Anlauf, nachdem ein erster Prozess wegen Verfahrensfristen geplatzt war. Für den 21-Jährigen, der bereits wegen eines Drogendelikts und Trunkenheit im Verkehr vorbestraft war, ging es im Sitzungssaal um viel. Denn Staatsanwältin Lisa Kuhn warf dem Auszubildenden aus dem südlichen Landkreis nicht nur unerlaubten Besitz, sondern auch vorsätzliche Abgabe von Drogen an eine Minderjährige vor - und wegen der körperlichen Folgen für das Mädchen auch noch gefährliche Körperverletzung. Harter Tobak für einige Züge am Joint.

"Ich habe ungefähr sechsmal daran gezogen", erinnerte sich die 13-Jährige vor Gericht. Sie selbst habe den 21-Jährigen gefragt, ob sie mitrauchen dürfe, auch sei es nicht ihr erster Kontakt zu Marihuana gewesen, räumte sie ein. "Hat er gewusst, wie alt Du bist?", hakte Richter Ebner nach. Die Schülerin schüttelte den Kopf.

Nach den Zügen ging es ihr dann schlecht. Kreidebleich sei sie gewesen, habe geschwankt, sich hingesetzt - und sei schließlich auf der Tribüne zusammengebrochen, sagte eine junge Zeugin aus, die mit zwei ehemaligen Mitschülern nach der Kifferrunde dazugekommen war. Wie gefährlich die Situation wirklich war, lässt sich im Nachhinein schwer nachvollziehen. Die 13-Jährige war nicht mehr ansprechbar und ohne Bewusstsein. "Ich habe keinen Atem mehr gespürt und sie war komplett kalt", erinnerte sich ein junger Bursche - er fackelte nicht lange und leistete erste Hilfe. "Du hast Mund-zu-Mund-Beatmung und sogar eine Herzdruckmassage begonnen, bis sie wieder zu Bewusstsein gekommen ist. Respekt für Deine Erste Hilfe", sagte Richter Ebner. Die Freunde riefen einen Rettungswagen.

Noch bevor dieser vor Ort war, hat sich der 21-Jährige vom Acker gemacht. "Der Angeklagte war feige und ist einfach gegangen", mahnte die Staatsanwältin, die eine Woche Dauerarrest und eine Geldauflage forderte. Für Verteidiger Stefan Röder war der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht haltbar, allein schon, weil das Mädchen freiwillig am Joint gezogen hatte. Das sahen auch Richter Ebner und die beiden Schöffen so. Sie verurteilten den 21-Jährigen nach Jugendstrafrecht wegen des "Überlassens von Drogen zum unmittelbaren Verbrauch" zu Freizeitarresten und Drogenscreenings - wollten aber die Ausbildung des jungen Mannes nicht gefährden.

Sebastian Schanz