Neuburg
Männer nehmen Elektrohandel aus

Amtsgericht: Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung - Drei Angestellte lassen 159 Artikel aus der Arbeit mitgehen

19.09.2018 | Stand 23.09.2023, 4:08 Uhr

Neuburg (DK) Zehn Monate auf Bewährung verhängte Amtsgerichtsdirektor Christian Veh gestern gegen drei Männer, die bei ihrem Arbeitgeber Elektro- und Baumarktgegenstände in nicht geringer Menge mit nach Hause genommen haben. Die ursprüngliche Anklage des Bandendieb stahls ließ sich allerdings während der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht nicht aufrecht erhalten.

Staatsanwalt Johannes Riederer warf den 29, 30 und 37 Jahre alten Männern mit moldawischer und rumänischer Staatsbürgerschaft vor, ihren Arbeitgeber, einen im Kreis Pfaffenhofen ansässigen Elektro- und Baumarktversandhandel zwischen Januar und Mai um insgesamt 159 Artikel im Wert von "mindestens 10000 Euro" gebracht zu haben. Die Männer, so Riederer, sollen als Bande gewerbsmäßig agiert haben, um sich "weitere Einnahmequellen" zu erschließen. Die drei Angeklagten, die durch Dolmetscher unterstützt wurden, erklärten bei ihren Einlassungen aber jeweils, nur für sich gehandelt zu haben. Der 30-Jährige betonte zudem, dass er die Sachen "nur für sich" mitgehen habe lassen. Von den Diebstählen seiner beiden Kollegen wollte er allerdings nichts mitbekommen haben. Für den 29-jährigen Angeklagten brachte seine Verteidigerin Stephanie Röß vor, dass er einen Teil der bei ihm gefundenen Waren auf dem Flohmarkt gekauft habe. Von einer tieferen Verbindung zwischen den drei Männern wollte auch keiner etwas wissen: "Arbeitskollegen", sei man, mehr nicht. Der 37- und der 29-Jährige wohnten allerdings zusammen in einem Zimmer in einer kleinen Gemeinde im südlichen Landkreis Pfaffenhofen. Der 30-Jährige sei zu ihnen zwar zu Besuch gekommen, aber "nur bis zur Haustüre".

Der Vermieter brachte in der Zeugenvernehmung aber vor, dass der Mann "öters" da gewesen sei und dann auch die Wohnung betreten habe. Der Geschäftsführer des Versandhandels war dem Treiben der Männer offensichtlich auf die Schliche gekommen, nachdem immer wieder Artikel unmittelbar nach dem Wareneingang verschwanden. Wie er dem Gericht erklärte, habe er bei einem Kontrollblick in das von ihm für die beiden Männer angemietete Zimmer dann einen Teil der Ware entdeckt.

Sowohl Staatsanwalt wie auch Verteidiger, neben Röß noch Sebastian Anselstetter und Martin Angermayr, rückten in ihren Plädoyers vom Vorwurf des Bandendiebstahls ab. Staasanwalt Riederer forderte jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 3000 Euro Geldauflage, Verteidiger Angermayr für seinen 30-jährigen Mandanten sechs Monate mit Bewährung ohne Auflagen, die Röß und Anselstetter jeweils eine Geldstrafe. Amtsrichter Veh verurteilte den 30-Jährigen wegen Diebstahls, die beiden anderen Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die er allerdings auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Die drei müssen zudem eine Geldauflage von jeweils 1000 Euro begleichen. Und Veh gab ihnen am Ende die Warnung mit: "Nichts mehr anstellen!"
 

Marco Schneider