Ein Vermieter sieht rot

Mieter als "asoziales Pack" beschimpft – 1350 Euro Strafe wegen Beleidigung und Sachbeschädigung

24.06.2013 | Stand 02.12.2020, 23:59 Uhr

Neuburg (rgf) Pünktlich zum Jahreswechsel eskalierte in Neuburg ein Streit zwischen Mietern und Vermieter: In den Mittagsstunden des 31. Dezember 2012 platzte Walter K. (Name geändert) der Kragen. Er beleidigte seine Mieter, außerdem trat er zwei Spiegel kaputt. Dafür muss er jetzt 1350 Euro Strafe zahlen.

Dass er ein Problem mit der jungen Frau und deren Lebensgefährten hatte, bestreitet Walter K. vor Gericht überhaupt nicht. Im Gegenteil: Er und sein Verteidiger, Hans-Günter Huniar, beschreiben eine Situation, die der Albtraum eines jeden Vermieters sein dürfte. Kein Geld habe er gesehen. Immer wieder habe man ihn vertröstet, dass die Miete schon bald bezahlt werde. Und das, obwohl nach den Ausführungen des Verteidigers wohl stets klar war, dass das junge Paar die Wohnung in Neuburg nicht zahlen könne. Damit aber nicht genug. Die Mieter hätten die Wohnung in schlechtem Zustand zurückgelassen. Ein Stück weit sei es also schon „verständlich“, dass der Angeklagte an besagtem Silvestertag rot sah, sagt dessen Verteidiger.

Der konkrete Anlass: Er habe die Mieter gebeten, beim Auszug nur das mitzunehmen, was ihnen gehört, erklärt Walter K. In der Folge sei es zum Streit gekommen. Dabei habe er sich dann zu einer Beleidigung hinreißen lassen. Was er gesagt habe, fragt Richterin Celina Nappenbach. „Asoziales Pack“, murmelt der Angeklagte etwas kleinlaut. Ob noch weitere Beleidigungen gefallen sind, wisse er nicht mehr. Laut der Anklage habe er noch einige andere unschöne Worte gefunden: „asoziales Miststück“, „blöde Kuh“. Dass er gegen die zwei Spiegel getreten hat, gibt er ebenfalls zu.

Anklagevertreter Franz Burger wundert sich, wieso Walter K. und sein Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl eingereicht haben, wenn der Angeklagte doch geständig sei. Huniar spricht von einer „relativen Bagatelle“. Unter Betrachtung des Ärgers und des Schadens, den Walter K. erdulden musste, könne man dessen Handeln durchaus nachvollziehen. Dass sein Mandant jetzt auch noch rund 3000 Euro Strafe zahlen müsse, sei den Umständen nicht angemessen. Eine Einstellung des Verfahrens könne es aber nicht geben, betont Burger. Schließlich bringe Walter K. bereits Vorstrafen mit. „Nicht einschlägig“, wirft Huniar ein. Damals habe es sich weder um Beleidigung noch um Sachbeschädigung gehandelt. Mit einer Geldstrafe sei aber dennoch das Ziel verbunden, dass Menschen nicht mehr straffällig werden, betont Richterin Nappenbach. Und genau das sei jetzt eben doch wieder der Fall.

Auch sie könne verstehen, dass sich in dem Vermieter etwas „aufgestaut“ habe. Auch in einer solchen Situation müsse man aber unterscheiden können, wo der Ärger endet und die Straftat losgeht. Eingeschränkt wurde die Strafe dennoch. Während der Verhandlung stellte sich nämlich heraus, dass Walter K. mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Er muss jetzt 45 Tagessätze zu je 30 Euro – insgesamt 1350 Euro – zahlen.