Neuburg
Drogenbesitz: Verfahren eingestellt

Drei junge Erwachsene vor dem Neuburger Amtsgericht

06.12.2018 | Stand 23.09.2023, 5:18 Uhr
  −Foto: Schanz

Neuburg (DK) Den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln warf die Staatsanwaltschaft drei Freunden vor, die jetzt auf der Anklagebank des Neuburger Amtsgerichts saßen.

Weil die Angeklagten am vorangegangenen Prozesstag ihre Aussagen zur vorgeworfenen Tat verweigerten, wurden nun zwei junge Leute in den Zeugenstand gerufen, die nach Auffassung des Gerichts zu den Tatvorwürfen etwas beitragen hätten können. Die Staatsanwaltschaft warf den Freunden den unerlaubten Besitz von Amphetamin, Marihuana und Ecstasy-Tabletten in kleinen bis mittleren Mengen vor. Die Drogen hätten sie 2016 für ein Festival besorgt und bei einem damaligen Freund versteckt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung noch vor der Veranstaltung fand die Kriminalpolizei die Betäubungsmittel in dessen Wohnung. Um Richter Gerhard Ebner einen Einblick in den Tattag zu verschaffen, trat ein 22-Jähriger als Zeuge vor das Gericht. "Ich habe damals so viel Gras geraucht, da war mir alles scheißegal. Ansonsten hätte ich für die Anderen doch nicht die Drogen verstaut", sagte der Industriemechaniker. Zu Beginn der Anhörung schien er sehr überzeugt von seiner Aussage zu sein, im Laufe des Prozesses verstrickte sich der 22-Jährige jedoch in mehrere Widersprüche und relativierte immer häufiger seine Meinung.

Zunächst beteuerte er, dass die drei Angeklagten ihm die Drogen zum Abpacken gegeben hatten, einige Nachfragen von Staatsanwalt Fabian Lettenbauer später war er sich doch nicht mehr so sicher. "Das Ganze ist ja schon über zwei Jahre her, da kann ich mich gar nicht mehr so genau erinnern", versuchte er seine Gedächtnislücken zu erklären. Im Laufe der Anhörung meinte er, dass eine der Angeklagten - eine 20-jährige Altenpflegerin - bei der vermeintlichen Drogenübergabe nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre. Ihre zwei Freunde - beide 22 Jahre alt, einer Student, der andere Lagerlogistiker - hätten nach Angaben des Zeugen die Drogen wahrscheinlich vom selben Dealer wie er gekauft. "Ein dunkelhäutiger Mann war das. Aber ich bin mir bei der ganzen Sache nicht sicher, bin zu lange aus der Szene raus und habe keine Kontakte mehr", sagte der 22-Jährige.

Auch der zweite geladene Zeuge, ein ehemaliger Freund der drei Angeklagten, gab dem Gericht keine eindeutige Auskunft über den Sachverhalt. Denn auch er konnte sich vor Gericht trotz wiederholter Nachfragen von Richter Ebner und Staatsanwalt Lettenbauer sowie der drei Rechtsanwälte nicht mehr richtig erinnern, ob die drei Angeklagten tatsächlich mit den Drogen in Berührung gekommen seien. "Es gab bestimmte Gespräche über die Drogen, aber wo, wann und wer dabei war - das kann ich Ihnen nicht mehr sagen", so der 22-Jährige.

Nach den Zeugenaussagen erläuterte Sonja Weber von der Jugendgerichtshilfe ihre Eindrücke. "Es ist wirklich schwierig in diesem Fall, denn die Schuldfrage ist ungeklärt. Ein Arrest wäre ohne Beweise nicht angebracht", befand Weber. Für sie seien die Zeugen mit ihren Aussagen zu "halbscharrig" gewesen, um eine eindeutige Empfehlung geben zu können.

Am Ende urteilte Richter Ebner: Auf den 22-Jährigen Studenten kommen zwei Drogenscreenings innerhalb der nächsten vier Monate zu, das Verfahren wird eingestellt. "Wenn Sie dann sauber sind, passt das", so Ebner. Das Verfahren gegen den 22-jährigen Lagerlogistiker wird ebenfalls eingestellt. Wegen des früheren Besitzes von Marihuana in kleinen Mengen muss er jedoch eine Geldstrafe zahlen sowie die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Die 20-jährige Altenpflegerin wurde freigesprochen, für die Kosten des Verfahrens kommt die Staatskasse auf. "Lesen Sie das Buch ,Wir Kinder vom Bahnhof Zoo', dann rutschen Sie sicher nicht in die Drogenszene", empfahl Richter Gerhard Ebner am Ende der Verhandlung.

Patricia Viertbauer