Neuburg
Eineinhalb Jahre Haft für Firmenchef

Vorenthalten von Sozialbeiträgen durch Scheinselbstständige - "Man hätte es anders lösen können"

05.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:05 Uhr

Neuburg (r) Bittere Pille für einen 64-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis: Das Neuburger Schöffengericht verurteilte ihn gestern zu eineinhalb Jahren Haftstrafe wegen Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Summe von 289.000 Euro muss der Handwerksmeister den Sozialkassen erstatten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Firmenchef in den Jahren 2014/15 in 50 Fällen ungarische Arbeiter als Scheinselbstständige beschäftigt hatte. Dabei seien die genannten Sozialbeiträge nicht abgeführt worden.

Das Urteil beendete einen Marathon mit sechs Prozesstagen und 20 Zeugen. Das Gericht hörte nahezu alle betroffenen Arbeiter aus Ungarn. "Man hätte das alles auch anders lösen können", sagte der Vorsitzende Richter Christian Veh. Aber der Angeklagte schwieg, "und von Schuldeinsicht und Reue haben wir nichts gehört".

Strafverteidiger Florian Englert sieht die Sache ganz anders. Die Ungarn seien damals als eigenständige GbR's aufgetreten, "wir haben hier keinen Schaden und kein Problem". Die Auftraggeber der öffentlichen Hand hätten von den GbR's gewusst. Der Anwalt beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Den sucht er jetzt in der Berufung vor dem Landgericht Ingolstadt. Das Neuburger Urteil ist also noch nichts rechtskräftig.

Das Verfahren hatte seinen Anfang genommen, als einer der Ungarn in Aichach 37.000 Euro auf ein Konto einzahlte. Eine Ermittlung wegen Geldwäscheverdachts folgte sowie eine Razzia durch den Zoll im Betrieb des Firmenchefs. Die Vernehmungen mündeten in das aktuelle Gerichtsverfahren.

Staatsanwalt Gerhard Reicherl sprach von einem "Modell" der Firma, mit Arbeitern, die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet hatten, "Kosten und Preise zu drücken." Es bestehe kein Zweifel, so der Anklagevertreter, "dass alle GbR's nur zum Schein bestanden hatten." Die Ungarn hätten doch gar nicht gewusst, was eine GbR ist. Ihr Abhängigkeitsverhältnis von dem 64-jährigen Unternehmer sei eindeutig gewesen. Der Staatsanwalt verlangte ein Jahr zehn Monate Haft.

Verteidiger Englert verwies sehr ausführlich auf BGH-Urteile und die EU-Freizügigkeit, "eine großartige Errungenschaft". Er beanstandete, dass das Gericht Protokolle vom Zoll kritiklos übernommen und die Werkverträge gar nicht genau angesehen habe. Die ungarischen Arbeiten seien mit eigenen Werkzeugen, Autos und eingereichten Rechnungen eindeutig selbstständig gewesen: "Sie haben nur ihre Rechte aus dem EU-Beitritt wahrgenommen."

Richter Christian Veh winkte ab: Mit Abhandlungen über EU-Rechte könne man in diesem Fall nichts anfangen. Ob die Arbeiter damals eigene Fahrzeuge oder Spachteln hatten, spiele keine Rolle. Sie seien so in den Betrieb integriert gewesen, dass sie sozialversicherungspflichtig gewesen waren. "Das waren vielleicht gute Handwerker, aber keine Unternehmer." Die Abhängigkeit von der Firma sei eindeutig gewesen, "sie hatten keinen blassen Schimmer von einer GbR und dass sie groß verhandelt haben, ist doch Unfug."

Das Schöffengericht verweigerte die Bewährung. Es hielt dem 64-Jährigen vielmehr vor, dass er seinen Sohn nicht vor einer Falschaussage bewahrt habe. "Der Zeuge hat die Unwahrheit gesagt, ohne dass er unter Druck gesetzt worden ist", so der Vorsitzende Richter. Der Verteidiger habe "mit Geschrei" reagiert.

Florian Englert sprach dagegen von einem "Angriff auf die Verteidigung". Für ihn sei es eindeutig, "dass die Aussagefreiheit des Zeugen mit unzulässigem Druck des Staatsanwaltes eingeschränkt worden ist". Der Anwalt kündigte an, bis zur letzten Instanz zu gehen. Den Sohn des Firmenchefs erwartet ein Verfahren wegen Verdachts auf uneidliche Falschaussage und der Betrieb verzeichnet erste Einbußen. Der Verteidiger befürchtet Schlimmeres: "Eine Verurteilung bedeutet, dass 40 Leute auf die Straße gesetzt werden."