Neuburg
Doppelhaus im Stadtgraben genehmigt

Stadträte befürworten Bebauung - Nachbarschaft reagiert "mit Entsetzen"

06.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:17 Uhr
In dem Grünbereich unterhalb des Roten Stadttors soll ein Doppelhaus entstehen. Die Nachbarschaft reagiert wenig begeistert, doch Stadtpolitik und Bauamt wollen eine Genehmigung aussprechen. −Foto: Foto: r

Neuburg (r) Es geht nur um ein Doppelhaus, doch es schien das derzeit schwierigste Wohnbauprojekt der Stadt zu sein. Im grünen Stadtgraben unterhalb des Roten Tores will die Eigentümerfamilie ein Wohnhaus anstelle eines alten Stadels errichten.

Die Nachbarschaft protestiert gegen das Vorhaben, hat Anwälte beauftragt und droht mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dazu könnte es tatsächlich kommen, denn die Stadträte im Bauausschuss haben die Einwände gestern zurückgewiesen. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling und die Stadtpolitiker halten das Doppelhaus für vertretbar.

Von 8000 Quadratmetern Grünfläche bleibe der absolut überwiegende Teil erhalten, so OB Bernhard Gmehling, nur die Hausfläche und zwei Carports würden überbaut. Das Landesamt für Denkmalschutz zeigt sich wenig begeistert über den Bauantrag. Die Konservatoren fürchten vor allem Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern im aufgefüllten Stadtgraben. Die Stadtverwaltung sieht hier keine Gefahr und auch keine optische Störung des Altstadtensembles.

Die direkten Anlieger haben den Bauwunsch "mit Entsetzen" registriert und wehren sich jetzt gegen "Lärm, Erschütterungen, Sichtbeeinträchtigung und Artenschwund". Eine von vier Grundeigentümern beauftragte Anwaltskanzlei hält der Stadt formelle Fehler in ihrer Bauleitplanung vor. Das beschleunigte Verfahren sei nicht angebracht und eine ordnungsgemäße Abwägung nicht erfolgt. Die Rechtsanwälte sprechen von Verstößen gegen Denkmal- und Naturschutzrecht, von "unzumutbaren Lärmimmissionen" und "Gefälligkeitsplanung".

Bauamt und Stadträte weisen die Anwürfe zurück. Die Beschwerdeführer müssten erstmal erklären, inwieweit ein neues Wohnhaus in einem bestehenden Wohngebiet unzumutbar und eine Wertminderung sei. Und ein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Blick ins Grüne bestehe auch nicht.

Letztlich entschied der Bauausschuss ohne große Diskussion, das beschleunigte Verfahren weiterzuführen und öffentlich auszulegen. Neu ist, dass die Stadt eine artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gibt, um einen eventuellen Fledermausbestand im Eiskeller des alten Stadels festzustellen. Nachbarn hätten bereits einige Exemplare gesichtet.