Neuburg
250 Ecstasy-Tabletten aus dem Darknet bestellt?

Verfahren gegen jungen Mann vor dem Amtsgericht Neuburg eingestellt

17.10.2018 | Stand 23.09.2023, 4:41 Uhr
Alexandra Maier
  −Foto: Schanz

Neuburg (DK) Wer nun wirklich 250 Ecstasy-Tabletten im sogenannten Darknet bestellt hatte, das konnte Richter Gerhard Ebner in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neuburg nicht endgültig klären. Das Darknet ist anders als das offene Internet gebaut, nur Eingeweihte haben Zugang und kommunizieren über Netzwerke. Daten werden meistens verschlüsselt übertragen, das erschwert den Behörden die Überwachung.

Die Staatsanwaltschaft legte einem jungen Mann, der mittlerweile in Essen lebt, den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln zur Last. Konkret warf sie ihm vor, im Dezember 2016 insgesamt 250 Ecstasy-Pillen über das Darknet bestellt zu haben. Als Lieferanschrift soll der Angeklagte die Wohnadresse seiner Eltern im Neuburger Norden angegeben haben. Das Päckchen aber kam nie beim Empfänger an. Es war nicht ausreichend frankiert worden, woraufhin es die Post geöffnet hatte.

Vor Gericht bestritt der Callcenter-Mitarbeiter die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft. "Ich habe das nicht bestellt und wollte auch nicht, dass auf meinen Namen bestellt wird." Er beschuldigte wiederum einen früheren Schulkameraden sowie eine weitere Person die Pillen geordert zu haben.

Auch zwei vor Gericht geladene Zeugen konnten kein Licht ins Dunkel der Drogengeschäfte bringen. Ein junger Mann im Zeugenstand war selbst erst vor zwei Wochen wegen Drogenhandels von Richter Ebner zu Freizeitarrest verurteilt worden. Er sagte aus, dass ihm der Beschuldigte Ecstasy angeboten hätte. "Bestellt aber, haben die anderen", entlastete er seinen Kompagnon. Über eine Menge oder einen konkreten Preis sei auch nicht gesprochen worden, sagte er vor Gericht aus.

Ein weiterer Zeuge, ein früherer Klassenkamerad des Angeklagten, bestritt dessen Vorwürfe. "Ich war zu diesem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt, ich hätte gar keine Bitcoins", so der Name der digitalen Währung, "kaufen können". Den 19-Jährigen erwartet im November ebenfalls ein Gerichtsverfahren. Ein weiterer vor Gericht geladener Zeuge fehlte entschuldigt wegen Krankheit.

Die wiederholten Nachfragen von Staatsanwältin und Richter blieben schließlich ohne neue Erkenntnisse. Der Angeklagte wiederholte mehrmals, die Drogen nicht selbst im Netz bestellt zu haben. Nach einer kurzen Unterredung aller Verfahrensbeteiligter verkündete Richter Ebner die Einstellung des Verfahrens. Der Hintergrund: Der Angeklagte hatte aufgrund eines ähnlichen Verfahrens im September erst zwei Wochen im Dauerarrest verbracht.

Allerdings ließ die Staatsanwältin durchklingen, dass auf den jungen Mann nach der vollständigen Auswertung seiner beiden Handys noch ein weiteres Gerichtsverfahren zu kommen könnte. Dann aber wird er sich wohl aufgrund seines neuen Wohnsitzes vor dem zuständigen Amtsgericht Essen verantworten müssen.

Alexandra Maier