Neuburg
"Absolut fahruntüchtig"

3000 Euro Geldstrafe und sieben Monate Fahrverbot für 44-Jährigen

16.11.2018 | Stand 23.09.2023, 4:59 Uhr
Alexandra Maier

Neuburg (DK) Der abendliche Besuch in einem Restaurant im Frühjahr dieses Jahres bleibt einem 44-jährigen Portugiesen mit Wohnsitz in Neuburg wohl in bleibender Erinnerung: Gegen 22 Uhr gab es beim Italiener Grillfisch, drei Gläser Wein und beim Bezahlen der Rechnung noch einen Schnaps obendrauf.

Immerhin hatte der Mann einen Grund zu feiern, er war an jenem Tag gerade erst von der Montage im Ausland nach Hause zurückgekehrt. Ein rundum gelungener Abend, wäre da nicht der Heimweg gewesen.

Statt sich mit dem Taxi chauffieren zu lassen, setzte sich der Mann selbst hinter das Steuer seines Fiats und wurde prompt von der Polizei angehalten. Die Beamten ließen ihn ins Röhrchen blasen: Das Atemalkoholmessgerät zeigte einen Wert von 0,55 Promille an. Danach wurde dem Autofahrer im Krankenhaus Blut entnommen. Die Blutprobe ergab einen Wert von 1,11 Promille.

Damit lag der 44-Jährige knapp über dem Wert der sogenannten "absoluten Fahruntüchtigkeit". Ab 1,1 Promille gilt nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe jede Kraftfahrerin und jeder Kraftfahrer als absolut fahrunfähig. Die Wahrscheinlichkeit, mit diesem Promillepegel einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen.

In jedem Fall aber, egal ob ein Fahrfehler oder sogar ein Unfall vorliegt, muss sich der alkoholisierte Autofahrer vor dem Gesetzgeber verantworten - so auch der 44-jährige Portugiese.

Vor dem Amtsgericht Neuburg unter Vorsitz von Richter Marius Lindig räumte er am Donnerstag bei seiner Verhandlung den Tatvorwurf voll umfänglich ein und berichtete von seinem Alkoholkonsum an jenem Abend: drei Gläser Wein und ein Schnaps. Ob es sich dabei um einen Grappa handelte, konnte das Gericht nicht abschließend klären.

Ein Gutachter bestätigte die Aussagen des Angeklagten, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war, als rein rechnerisch und medizinisch plausibel. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr zur Last und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis für insgesamt acht Monate. Im Jahr 2014 war der Mann bereits einmal in Ingolstadt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden.

Das Gericht damals hatte eine Geldstrafe sowie einen mehrmonatigen Führerscheinentzug verhängt. Richter Marius Lindig schloss sich in seinem Urteil weitestgehend den Forderungen des Staatsanwalts an und verhängte die von ihm geforderte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Euro. Außerdem wird die Fahrerlaubnis des 44-Jährigen für insgesamt sieben Monate eingezogen.

"1,1 Promille ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, Sie waren knapp darüber. Ihr Führerschein wurde ja schon eingezogen, den müssen Sie dann nach Ablauf wieder neu machen", sagte Richter Lindig bei der Urteilsbegründung zum Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Alexandra Maier