Stadtrat Greding
Staffelung scheitert: Stellplatz-Ablöse kostet überall in Greding 5000 Euro

18.11.2024 | Stand 18.11.2024, 19:00 Uhr |

Die Voraussetzungen für einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück ist höchst unterschiedlich – je nachdem ob man einen Neubau in der Altstadt (links) etwa als Ersatzbau plant oder in einem neuen Wohngebiet wie im Distelfeld (rechts). Die Ablösung kostet aber in beiden Fällen 5000 Euro. Wenn der Stadtrat sie genehmigt. Fotos: Luff

Entscheidungen über den Geldbeutel von Hausbesitzern hat der Gredinger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung treffen wollen. Eine traf er auch. Die weiter reichende, nämlich die über neue Hebesätze nach der Grundsteuerreform, wurde allerdings kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Vor einem Beschluss über eine neue Hebesatzsatzung will das Gremium erst einen Blick auf den städtischen Haushalt des kommenden Jahres werfen, wie Bürgermeister Josef Dintner (CSU) erklärte. In einer Sondersitzung werde sich der Rat mit dem Etat 2025 beschäftigen – und dann erst neue Hebesätze verabschieden.

Die Entscheidung, die der Stadtrat aber traf, war diejenige über eine neue Satzung über die Herstellung und Ablösung von Garagen und Stellplätzen. Was etwas sperrig klingt, hat einen einleuchtenden Hintergrund: Wer baut, steht laut Gesetzgeber in der Pflicht, eine gewisse Anzahl von Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück zu schaffen. Schließlich sollen Autos der Hausbewohner nicht dauerhaft öffentliche Parkplätze belegen. Wer jedoch keine ausreichende Fläche für solche Stellplätze zur Verfügung hat, hat ein Problem. Der Ausweg hieraus ist die sogenannte Stellplatzablösung: Durch eine finanzielle Entschädigung an die Gemeinde kann der Bauherr die Pflicht umgehen – jedoch nur in dem Fall, wenn die Kommune zustimmt. 5000 Euro werden bislang in Greding hierfür fällig. Das alles war bislang in Bayern in einer Stellplatzverordnung geregelt; die Staatsregierung aber hat die Verantwortung an die nachgelagerten Ebenen abgegeben, nun sollen Städte und Gemeinden eigenen Regelungen treffen.

Nach Rückzug des Freistaats entscheiden Kommunen

Was Greding mit der neuen Satzung tut. Gerade in Siedlungen, die durch schmale Stichstraßen erschlossen werden, kommt es laut Stadtverwaltung immer mehr zu Problemen mit dem Anwohnerverkehr, da die Nachverdichtung zu einer engeren Bebauung führt und zudem heutzutage mehr Menschen ein Auto besitzen als dies vor Jahren oder Jahrzehnten der Fall war. Neuere Baugebiete tragen dieser Entwicklung längst Rechnung. Der Stadtrat wollte nun aber eine Regelung für alle treffen.

In der Satzung ist nun detailliert geregelt, wie viele Stellplätze für Autos – und auch für Fahrräder – beispielsweise ein Einfamilienhaus vorweisen muss. Und auch wie viele Plätze in einem Mehrfamilienhaus pro Wohnung nachgewiesen werden müssen.

Mit der Beibehaltung von 5000 Euro Ablöse zeigte sich vor allem Jürgen Joos (FW) nicht einverstanden, als Immobilienberater bei der Sparkasse ein Fachmann auf diesem Gebiet. 10 000 Euro wären besser geeignet, um die „Ablöse nicht schmackhaft zu machen“, sagte er. Hilpoltstein etwa verlange auch 10 000 Euro, Roth gar 20 000. Ein höherer Betrag hätte Signalwirkung, so Joos, „die Ablöse sollte das letzte Mittel sein“.

Den Gegenpart zu dieser Haltung vertrat Oswald Brigl (CSU). „Mir geht es in erster Linie um die Altstadt“, sagte er. Dort gebe es oftmals den Platz auf dem eigenen Grundstück nicht. „Wo soll er den hin?“, zeigte Brigl Verständnis für den Häuslebauer. Deshalb seien 5000 Euro genug.

Bürgermeister Dintner versuchte sich an einem Kompromiss: Man könne Beträge staffeln, sagte er. 5000 Euro für Grundstücke innerhalb der Stadtmauer, 10 000 Euro andernorts – so sein Vorschlag. Der vom Gremium zwar auf viele Freunde stieß, jedoch auf keine Mehrheit. 9 zu 9 Stimmen bedeuteten die Ablehnung. Mit 12 zu 6 Stimmen wurde schließlich der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag angenommen: Es bleibt in der gesamten Großgemeinde bei 5000 Euro. Hauptargument für die Gegner einer höheren Summe war dabei, dass in einem neuen Baugebiet der Stadtrat schließlich die Ablösung untersagen könne, falls er zu dem Schluss kommt, es sei dem Eigentümer zuzumuten, für genügend Parkplätze auf seinem Grundstück zu sorgen.

Ablösebeträge fließen oft in Altstadtparkplatz

Jürgen Metzner (CSU) störte sich grundsätzlich an einer solchen Ablöse. Das Geld fließe in den städtischen Haushalt, kritisierte er. „Es wird Geld erhoben für einen Zweck, der nicht erfüllt wird“, kritisierte er. Denn die öffentliche Hand schaffe schließlich damit nicht mehr Stellplätze; er schlug vor, mit Ablösebeträgen „Freiflächen in künftigen Baugebieten“ zu finanzieren. Dem hielt Dintner entgegen, das Geld sei sehr wohl zweckgebunden und werde beispielsweise in den Unterhalt des Altstadtparkplatzes gesteckt.

HK

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