Mit dem Projekt „Wohnen für alle“ hat sich der Röttenbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Bürgermeister Thomas Schneider (FW) teilte dem Gremium mit, dass der Inklusionsplatz vor dem Wohnheim jetzt von der Behörde abgenommen worden sei.
Die weiteren Arbeiten im Außenbereich befinden sich aktuell in der Ausschreibung. Die Eigenstromnutzung aus der Energiegewinnung durch Solarthermie, PV-Anlage und Pelletheizung wird noch geprüft.
Die Belegung der Bauabschnitte II und III ist für den Jahresanfang 2024 vorgesehen. Im Bauabschnitt I können die Wohnungen, so Schneider, ab 1. Juli belegt werden. Der Sozialträger Arche will ab Anfang September „durchstarten“.
Momentan hat die Gemeinde mit fünf Interessenten „ernsthafte Gespräche“ geführt und bereits eine feste Zusage für den Kauf einer Wohnung erhalten. Ein ehemaliger Mitbürger aus Röttenbach wird in seinen Heimatort zurückkehren.
Eventuell ab 1. August überregionale Werbung
Insgesamt beurteilt Schneider die Nachfrage vonseiten der heimischen Bevölkerung eher als „zurückhaltend“, weshalb die Verwaltung daran denkt, ab dem 1. August überregional in die Werbung zu gehen. Auch an den Einsatz eines Maklers ist gedacht, sollte die Werbung alleine nicht ausreichen.
Im Erdgeschoss des Bauabschnitts I hat die Arche eine Musterwohnung eingerichtet, die auch für Interessenten des Bauabschnitts II von Interesse sein dürfte, geht es dabei doch vor allem um die verwendeten Böden, Türen und andere Einrichtungsbestandteile. Bei den bisherigen Gesprächen mit den Interessenten wurde deutlich, dass man mit der angebotenen Ausstattung durchaus zufrieden sei. Bislang sind noch keine Sonderwünsche zur Ausstattung der einzelnen Wohnungen geäußert worden.
Freiflächen-PV-Anlagen bei Betonwerk
Zweiter Schwerpunkt der Sitzung war die Ausweisung neuer Flächen für die Installation von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des Gemeindegebiets. Dabei geht es konkret um zwei Areale zwischen Fuchs-Beton und dem großen Sandabbaugebiet nahe der Spalter Straße. Wie berichtet, hat die Gemeinde bei der Erstellung des Kriterienkatalogs Photovoltaik festgelegt, dass eine Nutzung von Flächen für PV-Anlagen in weitgehend unberührter Natur nicht erstrebt sei. Bei den beiden Flächen, für die der Eigentümer (Betonwerk Fuchs) einen Antrag auf Eintrag in den Kriterienkatalog gestellt hat, handelt es sich, so besehen, nicht um ein schützenswertes Areal. Sollte der Antragsteller für die Errichtung einer PV-Anlage allen im Kriterienkatalog aufgeführten Anforderungen an den Natur- und Umweltschutz gerecht werden, stünde, so Bürgermeister Schneider, dem Vorhaben nichts im Wege. Der entsprechende Antrag der Verwaltung wurde vom Gemeinderat mit einer Mehrheit von 10 zu 3 Stimmen angenommen.
Der Antrag, im Gegenzug dazu zwei Flächen an der B2 (beim TSV-Sportheim) aus dem Kriterienkatalog herauszunehmen, wurde mit knapper Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen abgelehnt, da man den Kriterienkatalog nicht zu einem „Flickenteppich“ verkommen lassen wolle, bei dem ständig Flächen heraus- oder hineingenommen werden. Die beiden aktuell neuen Flächen wurden, so Bürgermeister Schneider, bei der Erstellung des Kriterienkatalogs im November 2021 „übersehen“.
PV-Anlagen müssen im Katalog enthalten sein
Alle waren sich darin einig, dass Wünsche für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen davon abhängen, ob die Flächen im Katalog enthalten sind und ob die Antragsteller alle im Katalog erhobenen Anforderungen erfüllen.
HK
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