Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) München hatte mit Urteilen vom 27. März entschieden, dass der Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bund Naturschutz (BN) und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit Ende Juli liegen nun die schriftlichen Urteilsgründe vor.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist nach einer Pressemitteilung der Stadt Nürnberg zur Überzeugung gelangt, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht werde, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Oberbürgermeister Marcus König fühlt sich in seiner Einschätzung bestätigt: „Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs bringt so viele Vorteile mit sich und löst gleich ein ganzes Bündel von Konflikten, die es im Nürnberger Westen und in der Südstadt gibt.“ Vom fließenden Verkehr mit einer Reduzierung der Staub-, Lärm-und Abgasbelastung profitierten auch das nachgeordnete Straßennetz und die Menschen im unmittelbaren Umfeld des Frankenschnellwegs.
Bürgermeister Christian Vogel, der als Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) zuständig für das FSW-Projekt ist: „Wir haben die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt durchgeführt. Die Argumentation des BN ist weitestgehend in sich zusammengefallen. Unter anderem hat er bestätigt, dass es sich beim FSW um eine Kreisstraße handelt und weist damit die gegenteilige Auffassung des BN, es handle sich um eine Bundesstraße, klar zurück.“
Wie es nun weitergeht, werde sich, so Vogel, in den nächsten beiden Monaten zeigen. „Soweit der BN gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Nichtzulassungsbeschwerde erhebt, muss er das innerhalb eines Monats tun. Fristende wäre Montag, 26. August.“
Bis 26. September, müsste die Beschwerde dann begründet werden. Sofern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde nicht abhilft, legt er diese dem Bundesverwaltungsgericht vor. „Eine Entscheidung über die Beschwerde dürfte das Bundesverwaltungsgericht innerhalb von neun Monaten fällen, sodass im Juni 2025 hierzu eine Entscheidung vorliegt“, erklärt Vogel. Weise das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden zurück, sei das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs damit rechtskräftig. Soweit es eine Revision zulassen würde, schlösse sich an die Nichtzulassungsbeschwerde auch noch ein Revisionsverfahren an. Dieses Verfahren würde dann voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre dauern.
Bürgermeister Vogel ist vorsichtig optimistisch: „Wir hoffen, dass der BN dieses Urteil akzeptiert und nicht weiterhin auf Zeit spielt.“
HK
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