Thalmässing
Marktgemeinde Thalmässing erlässt aus Sicherheitsgründen eine Allgemeinverordnung für den Faschingszug

19.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:09 Uhr

Sicherheit geht vor: Die Marktgemeinde Thalmässing hat für den ersten Faschingszug nach Corona strenge Regeln festgelegt. Foto: Sturm

Von Monika Meyer

Thalmässing – Fasching und ausgiebiger Alkoholgenuss sind in der Regel gute Freunde. Damit einher gehen jedoch oft Exzesse, die nicht so schön sind. Um das Faschingstreiben in geregelten Bahnen zu halten, hat der Marktrat Thalmässing in seiner Sitzung am Dienstagabend eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die für die Dauer des Faschingszugs am Samstag, 18. Februar, von 10 Uhr bis zum darauffolgenden Sonntag um 3 Uhr gilt. Denn am Abend wird auf dem Marktplatz gerne und fröhlich weitergefeiert.

Auf fünf Seiten ist damit geregelt, was bei dieser Veranstaltung alles erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt sein wird. Verboten ist zum Beispiel das Mitbringen von „branntweinhaltigen Getränken“ – sprich Schnaps. Ebenso wenig erlaubt sind Waffen, gefährliche Gegenstände, Gläser, offenes Feuer sowie Konfettikanonen, um nur einige Regeln zu nennen. Also alles, was für die Teilnehmenden und Zuschauer gefährlich werden könnte oder unbotmäßigen Schmutz macht. Viele der Regeln dürfte man als selbstverständlich betrachten – wie beispielsweise die Aufforderung, seine Notdurft nicht außerhalb der in den bereitgestellten WC-Anlagen zu verrichten oder das Entsorgen von Müll auf öffentlichem Grund. Andere Vorgaben wiederum bedürfen einer exakten Regelung – wie die Anzahl der vorgeschriebenen Begleitpersonen der Faschingswagen, um darauf zu achten, dass keine Zuschauer, insbesondere Kinder, in den Gefahrenbereich der Fahrzeuge gelangen und damit gefährdet werden.

Den Vorteil einer solchen Allgemeinverfügung sieht Christian Huber vom Thalmässinger Bürgerbüro vor allem darin, dass damit der Veranstalter – die Faschingsfreunde Thalmässing – entlastet wird. Denn den ordnungsgemäßen Verlauf einer feucht-fröhlichen Veranstaltung zu garantieren, sei naturgemäß eher schwierig. „Wir legen also den Rahmen fest. Das ermöglicht uns als Ordnungsbehörde und Auftraggeber für die Security, auch Maßnahmen gegen diejenigen einzuleiten, die dagegen verstoßen“, erklärte Christian Huber . „Wir müssen den öffentlichen Raum sichern und bezahlen deshalb auch die Security“, kündigte Huber an. Das hielt der stellvertretende Bürgermeister Michael Kreichauf (CSU) auch für richtig: „Für diese tolle Sache wird so viel ehrenamtlich geleistet, da sollten auch wir unseren Beitrag leisten.“

Zudem habe man Kontakt mit dem Kreisjugendring gehabt, der darauf hingewiesen habe, dass „viel zu viele junge Menschen viel zu viel Alkohol trinken“ würden, berichtete Huber. „Wir haben hier eine Verantwortung, Missbrauch zu vermeiden“, erklärte Huber. Wenn zum Beispiel jemand auf dem Faschingswagen Schnaps konsumiere, könne man ihn wegschicken.

Die Regeln gelten im Bereich der Umzugsstrecke ausgehend von der Badstraße über die Weißenburger Straße, die Hauptstraße, den Marktplatz, die Münchener Straße und die Schulgasse sowie im Bereich der Wagen -und Zugaufstellung in der Merleinsgasse und des Abfahrtsweges Lindenstraße, alter Bahndamm und Münchener Straße.

Florian Schneider von den Faschingsfreunden berichtete, dass sich bereits 45 Gruppen und Wagen angemeldet hätten, er aber mit insgesamt bis zu 70 Gruppen rechne. Bisher seien es aber weniger als noch 2020, einige Teilnehmer von Damals hätten sich mittlerweile als Faschingsgruppe aufgelöst, andere wiederum wollen laut Schneider lieber am zeitgleichen Umzug in Kipfenberg teilnehmen.

HK