Roth
Lichtblick für Obdachlose: Rother Stadtrat beschließt Neubau einer würdigen Unterkunft

29.09.2022 | Stand 29.09.2022, 5:00 Uhr

Tristesse pur am Obdachlosenheim in Roth: Das marode Gebäude soll aber abgebrochen und an anderer Stelle durch einen Neubau ersetzt werden. Foto: Meyer

Von Robert Schmitt

Roth – Im Februar hatte diese Zeitung über furchtbare Lebensumstände in der Rother Unterkunft für wohnungslose Menschen am Kiefernweg 7 berichtet. Überschrift: „Schimmel, Spuren von Ratten und ein Zimmer voller Müll.“ Nun hat der Stadtrat reagiert.

Auf einem benachbarten Grundstück zwischen Gredl-Bahnlinie und der Unterkunft für Asylbewerber soll bald ein Neubau für obdachlose Menschen in Roth entstehen. Dafür hat der Stadtrat ein Raumprogramm und den Fortgang der Planungen beschlossen. Die bisherige Unterkunft stammt aus dem Jahre 1991 und wurde damals in Holzbauweise errichtet. Nach Darstellung des Bauamts ist der Zustand des Gebäudes so schlecht, dass es abgebrochen werden müsse.

Das neue Haus soll 12 bis 15 Einzel- und ein Familienzimmer bieten. Ein Aufenthaltsraum, ein Zimmer für Beratungen, eine Gemeinschaftsküche und Sanitärräume komplettieren die Einrichtung, die auch teilweise barrierefrei werden soll. Nun wird das Bauamt unter Leitung von Stadtbaumeister Wolfgang Baier und Hochbauchef Stefan Hofmann eine genaue Standortanalyse vornehmen, Voruntersuchungen einleiten und einen Entwurf in Form von Skizzen erstellen lassen. Ferner will man das Vorhaben mit der Bahn abstimmen.

In Sachen Hilfen für wohnungslose Menschen in Roth ist man ebenfalls einen Schritt weitergekommen. In einer Kooperation der Städte Roth und Hilpoltstein könnte eine Fachstelle für Wohnungslose entstehen. Laut Auskunft des Innenministeriums fördert der Freistaat Bayern solche örtlichen Zusammenschlüsse. Es gibt zwar schon lange eindeutige Vorschriften für den Landkreis als örtlichem Sozialhilfeträger. Nach Darstellung des Linken-Kreisrats Cornelius Voigt existiert eine eigene Durchführungsverordnung der Bundesregierung, in der die Hilfen für wohnungslose Menschen exakt beschrieben sind. „Sie richtet sich bei ambulanten Hilfen an den Landkreis“, zitiert Voigt eine Auskunft der Regierung von Mittelfranken.

„Beim Landkreis scheint man das bisher anders gesehen zu haben“, sagt Voigt. Die zuständige Juristin vertrete die Auffassung, die Verordnung richte sich ausschließlich an den Bezirk als überörtlichem Sozialhilfeträger. „Das gilt laut Regierung aber nur, wenn es um teilstationäre und stationäre Hilfen geht, beispielsweise in einer Tagesstätte oder einem Heim“, schildert Voigt die Darstellung aus Ansbach.

Die gemeinsame Fachstelle der Städte Roth und Hilpoltstein könnte hier einspringen. Die beiden Bürgermeister jedenfalls wollen die Lage verbessern. „Wir müssen hier etwas tun“, sagt Roths Stadtoberhaupt Andreas Buckreus (SPD). Auf Hilpoltsteiner Seite sieht man das ähnlich. „Eine solche Einrichtung ist notwendig und eine interkommunale Zusammenarbeit wäre gut“, heißt es aus dem Hilpoltsteiner Rathaus. „Wir hoffen, dass das klappt.“

HK