Meckenhausen – Eine wahre Geschichte: Conntz Rühl war recht redegewandt und schreckte auch vor Drohungen nicht zurück. Bei dem wöchentlichen Gerichtstag am 4. Mai 1551 in Hilpoltstein klagte Uz Paur von Meckenhausen gegen den Conntz Rühl.
Uz Paur brachte vor, dass der Beklagte ihn und sein Weib geschmäht und öffentlich angeschrien habe, weil die Frau des Beklagten das Kind des Conntz Rühl angeschrien habe. Conntz Rühl soll der Frau des Uz Paur gedroht haben, er wolle ihr „einen Arm vom Leib lösen“.
Paur versicherte, er und sein Weib seien keine „solchen oder dergleichen“, sondern anständige...