Pfaffenhofen – Nach dem Juni-Hochwasser wurde auch der Ruf nach schnelleren Enteignungen von Grundstücken laut, um Schutzmaßnahmen realisieren zu können. Fragen und Antworten zum heiklen Thema:
Wie sind die Regeln?
Nach dem Bayerischen Enteignungsgesetz darf nur enteignet werden, wenn andere Gesetze das ausdrücklich zulassen, so das Pfaffenhofener Landratsamt. Und nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert und der Zweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Auch eine angemessene Entschädigung sei Pflicht. Die Enteignungsbehörde am Landratsamt ist für die...