Mit überhöhter Geschwindigkeit soll ein 36-Jähriger im nördlichen Landkreis auf einen Wagen zugefahren sein, weil der offensichtlich zu weit in der Mitte der Straße fuhr und ihn so am Überholen hinderte. Der Fahrer wich nach rechts aus und zeigte den 36-Jährigen wegen Nötigung an. Gegen den Strafbefehl über 50 Tagessätze à 80 Euro legte er mit seinem Verteidiger erfolgreich Einspruch ein.