Das Abkochgebot für das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen bleibt weiterhin in Kraft. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen und die Stadtwerke gehen davon aus, dass die Maßnahme bis voraussichtlich Mitte der kommenden Woche aufrechterhalten wird, gibt das Landratsamt bekannt.
Die Maßnahmen hätten aber bereits positive Ergebnisse gebracht: In einigen Anlagenteilen und Teilen des Versorgungsnetzes werde der geforderte Grenzwert bereits wieder eingehalten. Allerdings wurden in einigen Bereichen des Versorgungsgebiets noch geringfügige Verkeimungen nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund hat das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den übergeordneten Fachbehörden entschieden, das Abkochgebot bis zur vollständigen Freigabe des gesamten Netzes zu verlängern. Voraussetzung für eine Aufhebung des Abkochgebots ist die endgültige Freigabe durch das Gesundheitsamt, basierend auf den Ergebnissen der Labortests.
Wasserversorgungsanlagen desinfiziert
Seit gut einer Woche arbeiten die Stadtwerke daran, eine hygienisch einwandfreie Wasserversorgung wiederherzustellen – insbesondere durch die Reinigung und Desinfektion der betroffenen Wasserversorgungsanlagen und die Spülung der Wasserleitungen. Unter anderem wurde der Hochbehälter Ost komplett geleert und desinfiziert.
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Abkochgebot wurde am 8. Januar erlassen
Das Abkochgebot ist vorsorglich am Freitag, 8. Januar, erlassen worden, nachdem bei Trinkwasseruntersuchungen der Stadtwerke Pfaffenhofen in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Keimen festgestellt wurden. Nach weiteren Wasseruntersuchungen wurde es tags darauf vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis Ende dieser Woche verlängert. Insekten, die in den Hochbehälter gelangten, stehen im Verdacht, die Verunreinigung verursacht zu haben.
Das Wassernetz der Stadtwerke umfasst das Stadtgebiet von Pfaffenhofen sowie die Ortsteile Sulzbach, Niederscheyern, Weihern, Heißmanning und Eberstetten. Die Haushalte im östlichen und südöstlichen Gemeindegebiet, die von der Geroldshausener Gruppe, der Ilmtalgruppe und der Paunzhausener Gruppe versorgt werden, waren vom Abkochgebot hingegen nicht betroffen.
PK
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