Nein zu Erlass eine Satzung
Neue Steingärten werden in Geisenfeld nicht generell verboten

18.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:52 Uhr

Steingärten – pflegeleicht, aber ökologisch oft problematisch. Zu einem Verbot per Gemeindesatzung kommt es in Geisenfeld aber dennoch nicht. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Ein Verbot von neuen Steingärten sowie Regelungen „über ein Mindestgrün für unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken“ – diese beiden Punkte wären zentraler Bestandteil einer Freiflächen-Gestaltungssatzung gewesen, wie sie die Stadt auf Antrag der Bürgerliste Geisenfeld (BLG) erlassen sollte. Das Stadtratsgremiums sagte am Donnerstag aber fast einstimmig Nein dazu.



In Abwesenheit von Günter Haslbeck stellte Renate Robin den Antrag der BLG kurz vor. Anlass seien die vielen, auch in Neubaugebieten vorhandenen Steingärten im Stadtgebiet. Solche sollten aber nicht nur aus optischen Gründen, sondern vor allem auch aus Gründen des Umweltschutzes vermieden werden. Darüber hinaus, so heißt es in dem Antrag, sei festzustellen, „dass immer wieder Baugrundstücke nahezu vollständig versiegelt werden“, was nicht nur dem im der Bayerischen Bauordnung fixierten Ziel der Begrünung, sondern auch „den gesamtpolitischen Bestrebungen nach einer Abnahme der Versiegelungsfläche“ zuwiderlaufe.

„Eigenverantwortung nicht bei allen Bauherren gegeben“



Die BLG setze zwar grundsätzlich auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Eigentümer, die Erfahrungen zeigten aber, „dass bei den zwei erwähnten Problemen die Eigenverantwortung eben nicht bei allen Bauherren vorhanden ist“. So steht es in dem Antrag, in dem dann auch noch auf vergleichbare Satzungen in anderen bayerischen Städten – etwa in Pfaffenhofen – verwiesen wird.

Für die CSU nahmen in der folgenden Aussprache Erich Deml und Andreas Aichele Stellung. Aus seiner Sicht wäre die beantragte Satzung „ein klarer Fall von Überreglementierung“, da in Geisenfeld die Zahl der Steingärten „nicht auffällig hoch“ sei, erklärte Aichele. Außerdem würde sich beim Versuch einer Regelung auch die Frage der Definition stellen: „Ab wann ist eine Fläche mit Steinen und eingestreuten Pflanzungen ein verbotener Steingarten?“ Erich Deml warf die Frage der Kontrolle auf, und Josef Finkenzeller (FW) stieß ins selbe Horn. Für die paar Extremfälle im Gemeindegebiet brauche man keine Extra-Satzung, deren Überwachung mit einem „Mords-Aufwand“ verbunden wäre.

Umsetzung wäre „riesiger bürokratischer Aufwand“



Wolfgang Hollweck (USB) sah es ähnlich: „Wer legt den Maßstab an? Bis wann ist es eine kleine Deko und ab wann ein Steingarten? Und wer kontrolliert, ob dieser Garten nun vor oder nach dem Erlass der Freiflächen-Gestaltungssatzung angelegt wurde?“ Die Umsetzung einer solchen wäre nur mit „riesigem bürokratischem Aufwand“ möglich, so Hollweck – wobei es aus seiner Sicht „schon kurios“ sei, dass solch ein Antrag ausgerechnet von der Bürgerliste komme. Diese fordere einerseits immer wieder, das städtische Personal effektiver einzusetzen „und dann scheißt man es mit so einem Schmarrn zu“.

Erich Erl (FW) nannte dann noch einen anderen Aspekt, der aus seiner Sicht dagegen spricht: „Um noch unberührte Flächen möglichst zu schonen, wollen wir ja in bebauten Bereichen bewusst nachverdichten, und diesem Ziel liefe so eine Satzung ja entgegen.“

Joachim Maßow (USB) konnte dem Ansinnen der BLG zumindest teilweise etwas abgewinnen. „Das Ziel ist ja nicht verkehrt, nur springt der Antrag zu kurz.“ Die von der BLG formulierten Hauptziele ließen sich besser über Gestaltungsrichtlinien in den zukünftigen Bebauungsplänen umsetzen, meinte Maßow, der in diesem Punkt dann auch von Bürgermeister Paul Weber (USB) Unterstützung bekam.

Und als sich am Ende auch noch Josef Robin (AfD) mit Nachdruck „gegen eine Verbotskultur“ aussprach, war klar, dass Renate Robin bei der Abstimmung mit ihre Ja allein auf weiter Flur stand. Sie könne die breite Ablehnung nicht verstehen, erklärte die BLG-Rätin, „denn die Kommunen, die eine solche Satzung jetzt anwenden, haben sich ja bestimmt auch etwas dabei gedacht“. Bürgermeister Paul Weber antwortete darauf nur knapp: „Dann fragen Sie diese Kommunen mal nach ihren Erfahrungen.“

GZ