Pfaffenhofen
Kriminelle Geschäfte mit der Liebe: 34-Jähriger wegen Geldwäsche verurteilt

19.01.2023 | Stand 25.10.2023, 10:16 Uhr

Symbolbild. Foto: Schanz/Archiv

Solange es Menschen gibt, die blindlings ihrem Herzen folgen und sich von Schicksalen anrühren lassen, solange gibt es Kriminelle, die diese Gutmütigkeit brutal und schamlos ausnutzen. Einer von ihnen sitzt jetzt auf der Anklagebank des Pfaffenhofener Amtsgerichts und muss sich wegen Geldwäsche verantworten.



Auf sein Konto sind über 10.000 Euro geflossen, die er an Banken in Belgien, Spanien oder England überwiesen hat – nach Abzug einer Provision für sich selbst. Das Geld stammt von Heiratsschwindlern, die mit erfundenen Geschichten Frauen erbarmungslos abzocken. „Romance Scamming“ nennt die Kripo das Geschäft mit der Liebe, auf die immer wieder Opfer hereinfallen, obwohl sie gewarnt wurden – auch wiederholt in unserer Zeitung.

Die Storys, mit denen Frauen motiviert werden, höherer Geldbeträge zu überweisen, sind immer dieselben, auch in dem Verfahren, das jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Da gibt sich jemand in den sozialen Netzwerken als US-Soldat aus, der Geld für eine Operation benötigt oder ein Wertpaket beim Zoll einlösen möchte, dafür aber einige Tausend Euro braucht. Immer wieder taucht auch ein heimwehkranker Seemann auf, der in die Arme einer Geliebten möchte, die ihm dafür aber die Heuer und Rückflug zahlen muss.

All das weiß der Angeklagte nicht. Er sei lediglich gebeten worden, erklärt Dayo F. (Name geändert), sein Konto zur Verfügung zu stellen. Der 34-Jährige ist vor sechs Jahren aus Nigeria geflohen, lebt im mittleren Landkreis, ist verlobt und Vater einer Tochter. Einen Freundschaftsdienst habe er einem Bekannten aus seiner Heimat erweisen wollen. Der habe Geld auf sein Konto überwiesen, das er dann weiterleiten sollte auf Konten internationaler Banken. Ob er gewusst habe, wofür die Beträge bestimmt gewesen seien, fragt Amtsrichterin Sabine Seitz. Das, sagt der Angeklagte, habe er seinen Mittelsmann auch gefragt: Was er denn als „Verwendungszweck“ angeben sollte. „Schreib: Für ein Auto“, sei ihm mitgeteilt worden. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass es sich um das Verschiffen von Kraftfahrzeugen gehandelt habe.

So viel Harmlosigkeit nimmt ihm die Richterin nicht ab. Für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel: Geldwäsche wird – pro Delikt! – mit mindestens drei Monaten Haft bestraft. Das Gericht ist der Überzeugung, dem Angeklagten jeden einzelnen Vorfall nachweisen zu können, was allerdings weitere Zeugenaussagen erforderlich gemacht hätte. Deshalb schlagt die Richterin ein Rechtsgespräch mit der Staatsanwältin und der Verteidigerin vor. Das Ergebnis ist ein Deal: Wenn Dayo F. gesteht, kommt er mit einer Maximalstrafe von zehn Monaten davon. Die Verteidigerin hält acht Monate für ausreichend, ihr Mandant sei nicht vorbestraft und habe lediglich einem Freund helfen wollen. Das Gericht folgt ihr, auch deshalb, weil der Angeklagte eine günstige Sozialprognose vorweisen kann: Er hat einen festen Job, in wenigen Tage kommt sein zweites Kind zur Welt. Die 10 000 Euro Schaden wird er ersetzen müssen.

PK