Hettenshausen
Ja zum Breitbandausbau mit Ilmmünster

Hettenshausener Gemeinderäte entscheiden sich für das bayerische Förderprogramm

28.02.2023 | Stand 17.09.2023, 1:52 Uhr

Beim Breitbandausbau in Hettenshausen geht es voran. Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Hettenshausener Gemeinderäte haben sich einstimmig für den Ausbau des Breitbandnetzes in Hettenshausen zusammen mit der Gemeinde Ilmmünster entschieden. So schaffen sie die Möglichkeit, bei ihren Förderanträgen einen höheren Zuschuss für die Maßnahme zu erhalten.

Offen war vorher nur noch, nach welchem Programm der Breitbandausbau erfolgen soll, denn es gibt ein bayerisches und ein Bundesförderprogramm, wobei beim Bundesprogramm unklar ist, mit welchen Fördermitteln zu rechnen ist. Es wurde vergangenen Oktober gestoppt, weil die Mittel ausgingen.

Das Bundesprogramm sah eine Förderung über 50 Prozent der Kosten vor – und durch eine Kofinanzierung durch Bayern wäre eine Gesamtförderung von bis zu 90 Prozent möglich gewesen. Das bayerische Förderprogramm differenziert nach privaten und gewerblichen Adressen, wobei bei privaten Adressen, die mit weniger als 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und bei gewerblichen Adressen mit weniger als 200 Mbit/s gefördert wird. Zusätzliche Förderung gibt es bei interkommunalen Zusammenschlüssen, wie bei Hettenshausen und Ilmmünster, so dass in manchen Härtefällen eine maximale Förderquote bis zu 90 Prozent erreicht werden kann.

Beide Gemeinden hatten das Planungsbüro Innovative Kommunikations-Technologien aus Regensburg (IK-T) mit einer Markterkundung beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wurde von den Mitarbeitern Klaus Eckel und Sophia Zimmerling vorgestellt. Demnach hat Hettenshausen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt eine Ausbaustufe beim Glasfaserkabel von 58 Prozent, während der Bundesdurchschnitt bei 26 Prozent liegt. Die Hettenshausener Gemeinderäte entschieden sich schließlich wie ihre Kollegen in Ilmmünster für den bayerischen Förderweg, da das Modell schneller umzusetzen sei.

Weitere Themen waren eine Änderung des Bebauungsplans Jahnhöhe und die Änderung des Pfaffenhofener Flächennutzungsplans. Im Bereich Jahnhöhe in der Karl-Orff-Straße besteht eine Baulücke mit drei Grundstücken, die jetzt von den Eigentümern bebaut werden sollen – aber nicht mit Doppelhäusern, wie ursprünglich vorgesehen, sondern mit Geschosswohnungsbau. Martina Niederauer (BGH) fragte, ob dann dort große Wohnblöcke entstehen würden, doch Bürgermeister Wolfgang Hagl (UWG) konnte beruhigen: „Das Planungsrecht liegt bei der Gemeinde.“ Er könne sich aber zweigeschossige Häuser mit Dachausbau vorstellen. Die Zustimmung für die Änderung erfolgte schließlich einstimmig.

Obwohl Hettenshausen keine Einflussmöglichkeit gegen eine Trasse für die Südumgehung hat, waren die Gemeinderäte mit der Verschiebung der Südumgehung auf Hettenshausener Flur aufgrund des geplanten Gewerbegebiets Kuglhof II nicht einverstanden und stimmten mit Ausnahme von Johannes Salvermoser (SPD) und Wolfgang Schrätzenstaller (BGH) dagegen.

wok