Das war knapp. Weil der Verteidiger seinen Mandanten falsch beraten hatte, drohte dem Angeklagten wegen Impfbetrugs eine Strafe von 120 Tagessätzen. Kurz vor Schluss der Verhandlung überraschte der Rechtsanwalt das Gericht mit der Mitteilung: „Der Angeklagte ist vernünftiger als sein Verteidiger.“ Sein Mandant, dem er eigentlich empfohlen hatte, die Aussage zu verweigern, legte doch ein umfassendes Geständnis ab und kam mit einer Strafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro davon. Damit schrammte er knapp an einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis vorbei.