Manching – Gegen die Stimmen von Birgid Neumayr und Michael Weichenrieder (beide CSU) hat der Gemeinderat Manching die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festgelegt. Sie bleibt unverändert bei 310 Prozent, soll aber überprüft werden, sobald alle Werte berichtigt sind und fehlende Daten vorliegen.
Wie in den anderen Gemeinden auch, wird in der Marktgemeinde intensiv an der Grundsteuer gearbeitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 die bisherige Regelung als rechtswidrig eingestuft hatte. Der Freistaat Bayern hat sich für eine aufkommensneutrale Neuregelung ausgesprochen, was sich jedoch auf die Gemeinden bezieht, nicht auf die einzelnen Bürger – was oft falsch verstanden wird. Der Markt Manching hatte seit 1976 einen Hebesatz von 275 Prozent und damit den niedrigsten im Landkreis Pfaffenhofen. Nach 48 Jahren wurde der Hebesatz daher ab 2024 ganz bewusst auf 310 Prozent angehoben, was dem Nivellierungshebesatz in Bayern entspricht, der für die Berechnung der Steuerkraft herangezogen wird.
Neuberechnung der Grundsteuerbescheide: 10 bis 15 Prozent Fehlerquote erwartet
Bei einem Hebesatz von 310 Prozent ergibt sich 2025 nach den bisher der Kämmerei vorliegenden Daten eine Gesamtsumme der Grundsteuer A von 38 000 Euro und damit etwas weniger als dieses Jahr. Die Grundsteuer B, die die Hausbesitzer zahlen, steigt von 1,5 auf rund 2 Millionen Euro. Allerdings liegen noch nicht alle Daten vor. Man geht davon aus, dass im Zuge der Neuberechnung 10 bis 15 Prozent fehlerhafte Bescheide vorliegen werden oder Einsprüche eingelegt werden. Die Verwaltung erwartet, dass es in den kommenden Jahren zu Änderungen bei den Messbeträgen und zu Anpassungen bei den Hebesätzen kommen wird. Daher ist für 2025 eine erneute Überprüfung geplant.
Klaus Semmler (UW) sprach sich unter Hinweis auf den defizitären Haushalt und die Schlüsselzuweisungen dafür aus, bei 310 Prozent zu bleiben. Dem schlossen sich auch Thomas Leistritz (CSU), der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, sowie Ade Engel (FW) an. „Auf die Kommunen kommen immer mehr Anforderungen zu“, sagte er und nannte als ein Beispiel die Einführung der Ganztagsbetreuung ab 2026. Stellvertretende Landrätin Elke Drack (SPD) war ebenfalls für 310 Prozent. Die Finanzbeamtin wies darauf hin, dass es noch etliche Änderungen bei den Bescheiden geben werde. „Alles wird teurer“, erklärte Birgid Neumayr. Sie nannte Hohenwart und Reichertshofen als Beispiele für Kommunen, die die Hebesätze gesenkt hätten. Manching sollte ein Zeichen setzen und angesichts zu erwartender finanzieller Einbußen gerade für Rentner und viele Mieter den Hebesatz auf 300 Prozent senken. Bürgermeister Herbert Nerb (FW) wies darauf hin, dass dies bei einer Differenz von jährlich rund 50 000 Euro beim Einzelnen im Monat nur wenig ins Gewicht fallen dürfte. Am Ende folgten 20 Räte dem Vorschlag der Verwaltung.
Stelllatz-Maße entsprechen nicht der Verordnung: Bauvoranfrage abgelehnt
Abgelehnt hat das Gremium auf Anraten der Bauverwaltung eine Bauvoranfrage für drei Mehrfamilienhäuser mit 14 Wohneinheiten und 18 Tiefgaragen-Stellplätzen sowie oberirdischen Parkplätzen an der Gartengasse. Dafür sollen zwei bestehende Häuser abgebrochen werden. Das Problem: Die Maße der Stellplätze entsprechen nicht der Satzung, es gibt keine Aufstellfläche für Mülltonnen und auch nicht für Fahrräder. Außerdem sei wegen der verdichteten Bauweise die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bedenklich. Die Räte stimmten daher geschlossen gegen das Vorhaben.
Bei der 2. Paarbrücke war sich der Gemeinderat uneins. Fünf CSU-Räte (Neumayr, Weichenrieder, Thomas Binner sowie Victoria und Hanswerner Görlitz) stimmten gegen die Freigabe der Ausführungsplanung, die damit dennoch mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht wurde. Sie umfasst allgemeine Leistungen, Abbruch und Straßenbau, Hochwasserschutz sowie den eigentlichen Neubau. Die geschätzte Auftragssumme liegt bei knapp 2,5 Millionen, wobei der Freistaat die Hälfte der Kosten für den Ersatzneubau übernimmt. Auch der Zeitplan liegt vor: Die Ausschreibung läuft bis Januar 2025, Baubeginn ist im April nächsten Jahres. Nach der Bauvorbereitung und der Herstellung der Widerlager ist ab August der Stahlbau an der Reihe, gefolgt vom Korrosionsschutz sowie ab April 2026 Überbau, Pflasterung und Restarbeiten. Die Arbeiten am Hochwasserschutz sollen von Mai 2025 bis März 2026 dauern.
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