Wolnzach
Doppelte „Wolnzacher Straße“: Niederlauterbach gewinnt das Duell

Nur zwei Stimmen Mehrheit im Gemeinderat für Verbleib der Namensbezeichnung – Damit unterliegt Gosseltshausen

04.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:36 Uhr

Premiere: Zum allerersten Mal tagte der Wolnzacher Marktgemeinderat in dieser Zusammensetzung am Donnerstagabend im Sitzungssaal. Foto: Trouboukis

Von Karin Trouboukis

Wolnzach – Wer behält die „Wolnzacher Straße“, müssen die Niederlauterbacher oder die Gosseltshausener Anwohner den durchaus mit Aufwand und Kosten verbundenen Weg einer Umbenennung gehen? Für den Marktgemeinderat ist die Sache auch nicht eindeutig, aber dennoch klar, wie die erneute Abstimmung zeigte: Zehn Räte stimmten für den Verbleib in Gosseltshausen, zwölf – und damit die Mehrheit – für Niederlauterbach.

Damit hat der Marktgemeinderat praktisch sein Votum vom März bekräftigt, denn auch damals hatte es eine knappe Mehrheit um zwei Stimmen für Niederlauterbach – und damit gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung gegeben. Allerdings hatte die Kommunalaufsicht diesen Beschluss später als rechtswidrig beanstandet, weil die sachliche und hinreichende Begründung dafür fehlte. Die Rechtsaufsicht hatte nämlich ursprünglich die Anzahl der betroffenen Anwohner und der Haushalte als zulässiges Entscheidungskriterium bewertet – und dementsprechend hatte die Marktverwaltung auch ihren Beschlussvorschlag vorbereitet. Selbigen bekräftigte Bürgermeister Jens Machold am Donnerstagabend noch einmal, im Rahmen der übrigens allerersten Sitzung des Gemeinderats in dieser Konstellation im Rathaussaal: 50 Anwohner in 26 Haushalten in Gosseltshausen gegen 27 Anwohner in zwölf Haushalten in Niederlauterbach bei „in etwa gleicher Straßenlänge“ – das erlaube rein objektiv nur einen Vorschlag, nämlich den Verbleib der „Wolnzacher Straße“ in Gosseltshausen.

Weil eben die Rechtsaufsicht die fehlende Begründung und Abwägung kritisiert hatte, habe man sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt, so Freie-Wähler-Fraktionssprecher Simon Zimmermann – und weitere Aspekte analysiert: „Um hier einen fehlerfreien Abwägungsprozess zu gewährleisten“. So habe man beispielsweise durchaus Unterschiede in der Straßenlänge festgestellt: Gemessen von der Einmündung Ringstraße bis zur Einmündung Eglseeweg ergäben sich für Gosseltshausen – losgelöst vom rechtlichen Widmungsakt – eben rund 250 Meter, für Niederlauterbach dagegen ab Geisenfelder Straße bis zur Einmündung Pfarrer-Rottler-Straße 380 Meter.

Auch die Anzahl der Gewerbebetriebe (zwei in Gosseltshausen und drei in Niederlauterbach) habe man herangezogen, die Anzahl der Hausnummern (neun in Gosseltshausen und 14 in Niederlauterbach) sowie die Anzahl der Ladengeschäfte (0 in Gosseltshausen und zwei in Niederlauterbach). Dies in der Entscheidung zu bewerten und abzuwägen, wünsche man sich, den entsprechenden Antrag dazu hatten neben der Fraktion der Freien Wähler auch die der GfW (Gemeinsam für Wolnzach) und der SPD unterzeichnet.

Einiges zu sagen hatten dazu viele Gemeinderäte. Während die einen dafür plädierten, nach Anzahl der Anwohner und der Haushalte zu entscheiden, wie man das auch in den 13 bereits erfolgten Umbenennungen im Zuge der Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen Mitte der 1990er Jahre getan hatte, wünschten sich andere einen weiter reichenden Blick. Brigitte Hackl (GfW) formulierte es am Ende so: „Für mich ist die Anwohnerzahl eben nicht Prio 1, aber jeder von uns muss für sich entscheiden, welche Prioritäten er setzt.“

Wer soll es also werden, Gosseltshausen oder Niederlauterbach? Die Entscheidung am Ende war klar, wenn auch knapp: Die Mehrheit stimmte für Niederlauterbach.

Und wie geht es jetzt weiter? Nach Auskunft der Rechtsaufsicht ist eine Straßenumbenennung grundsätzlich immer eine Ermessensentscheidung einer Gemeinde – „und die hat hohen Stellenwert“, so Konstanze Erdle, Leiterin der Kommunalaufsicht. Allerdings müsse sie „an sachgerechten Kriterien“ festgemacht und damit nachprüfbar sein – was beim ersten Votum im März eben nicht der Fall gewesen sei. Nach rechtskräftigem Beschluss werde eine Straßenumbenennung als Allgemeinverfügung erlassen. Das sei ein „ganz normaler Verwaltungsakt“, gegen den jeder Bürger Rechtsmittel einlegen könne – so er das wolle.

WZ