Pfaffenhofen
Der Bürgerentscheid zu Kuglhof II nimmt Gestalt an

18.01.2023 | Stand 17.09.2023, 5:11 Uhr

Überblick über den Osthang am Kuglhof: Im Hintergrund der Ausläufer des Schindelhauser Forsts, der von der Umgehungsstraße durchschnitten würde. Foto: Karl J. Ebensberger

Im Vorfeld der Pfaffenhofener Stadtratssitzung an diesem Donnerstag liegen Vorschläge auf dem Tisch, wie mit den beiden Bürgerbegehren gegen die Ausweisung des Gewerbegebiets Kuglhof II umgegangen werden soll. Die Verwaltung empfiehlt laut Sitzungsunterlagen, eines der beiden Bürgerbegehren wegen inhaltlicher Fehler zurückzuweisen. Beim anderen will der Stadtrat mit einem Ratsbegehren gegenhalten. Auch ein Termin für einen Bürgerentscheid steht bereits im Raum.

Zweites Bürgerbegehren inhaltlich unzulässig?

Für beide Bürgerbegehren konnten die Initiatoren von Bund Naturschutz, ÖDP und GfG zwar genug Unterschriften sammeln. Es gelten aber noch weitere Kriterien, die von der Stadtverwaltung juristisch geprüft wurden. Während das erste Bürgerbegehren („Stoppt den Flächenfraß – Kein Gewerbegebiet Kuglhof II“) demnach alle formellen und inhaltlichen Kriterien erfüllt und zulässig ist, empfiehlt die Verwaltung beim zweiten Bürgerbegehren („Keine Straße durch den Schindelhauser Forst“) ausdrücklich die Zurückweisung: Die Fragestellung („Sind Sie dafür, dass der Stadtrat bezüglich der Trassenführung für die Südumgehung bei seinem Beschluss vom 23.10.2014 bleibt und dadurch verhindert, dass das Naherholungsgebiet Schindelhauser Forst durchschnitten wird?“) suggeriere, dass die Aufrechterhaltung einer Stellungnahme der Stadt im Planungsverfahren tatsächlich verbindlich sei und damit allein durch das Bürgerbegehren die Durchschneidung des Schindelhauser Forstes verhindert werde. Dies sei unzutreffend. Mit dieser „falschen Darstellung der Rechtswirkung“ begründet die Verwaltung auch ihr Fazit, das Bürgerbegehren sei allein schon wegen seiner fehlerhaften, „eine Irreführung der Unterzeichner hervorrufenden“ Begründung unzulässig. Dass diese Einschätzung am Donnerstag eine Mehrheit im Stadtrat finden wird, gilt als wahrscheinlich. Weil GfG-Stadtrat Manfred „Mensch“ Mayer ein offizieller Vertreter des Bürgerbegehrens ist, wird er an der Abstimmung übrigens nicht teilnehmen dürfen.

Formulierung für Ratsbegehren ausgearbeitet

Die seit Monaten kolportierten Pläne für ein Ratsbegehren sind im Stadtrat ebenfalls Thema. Wie zu erfahren war, haben sich die Fraktionen der Bunten Koalition am Dienstagabend mehrheitlich auf eine Formulierung verständigt: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm den Bebauungsplan ,Kuglhof II‘ für ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit Pfaffenhofener Südumgehung vorantreibt?“ Diese Frage soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats, beim Bürgerentscheid zusammen mit der Frage des ersten Bürgerbegehrens („Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm alle Planungen für ein weiteres Gewerbegebiet ,Kuglhof II‘ an der Äußeren Moosburger Straße beendet und diese Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung belässt?“) zur Abstimmung stehen. Insgesamt wären damit drei Ja-Nein-Fragen auf dem Stimmzettel zu finden, weil es auch noch eine Stichfrage geben wird. Der vorliegende Verwaltungsvorschlag für diese lautet „Falls beide Bürgerentscheide eine Mehrheit erhalten: Welcher Bürgerentscheid soll dann gelten?“

Terminvorschlag in den Osterferien

Ab dem Tag, an dem der Stadtrat die Zulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens entschieden hat, soll laut Gemeindeordnung binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden – konkret also bis 19. April. Die Frist gilt unabhängig von einer möglichen Klage gegen die Ablehnung des zweiten Bürgerbegehrens, die von den Initiatoren bereits angekündigt wurde. Die Verwaltung wird dem Stadtrat am Donnerstagabend jedenfalls vorschlagen, die Bürgerentscheide zu Rats- und Bürgerbegehren gemeinsam am Sonntag, 2. April, abhalten zu lassen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gremiums wäre der Termin des Urnengangs also am Auftaktwochenende der Osterferien.

Sitzungstermin des Stadtrats

Die öffentliche Stadtratssitzung beginnt an diesem Donnerstag, 19. Januar, um 17 Uhr im Festsaal des Rathauses.

PK