Pfaffenhofen
Coronatests nur noch für einen ausgewählten Personenkreis

Um sich jetzt noch auf Covid-19 testen lassen zu können, muss man Kriterien erfüllen – und einen Nachweis vorlegen

01.07.2022 | Stand 22.09.2023, 21:41 Uhr |

Kostenlose Bürgertests für alle gehören der Vergangenheit an. Ab sofort dürfen sich nur noch bestimmte Personengruppen testen lassen – und für einen Teil davon wird auch ein Eigenanteil in Höhe von drei Euro fällig. Foto: Pedersen, dpa

Pfaffenhofen – Die Änderung der Coronavirus-Testverordnung hat ab sofort auch gravierende Auswirkungen auf die staatlichen und privaten Testzentren im Landkreis Pfaffenhofen.

Um staatliche Testzentren handelt es sich lediglich bei den Einrichtungen an der Pfaffenhofener Ilmtalklinik (neben dem Eingang der Notaufnahme) und im ehemaligen Geisenfelder Gasthaus Glas.

Einen kostenlosen PCR-Test erhalten nach wie vor Personen, bei denen ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttests positiv ausgefallen ist, sowie Bürger, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson klassifiziert wurden. In allen Fällen ist ein Nachweis erforderlich – vorzugsweise ein Foto mit Name und Datum vom positiven Schnelltest beziehungsweise eine Bestätigung des Gesundheitsamtes.

Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht aus, um einen kostenlosen PCR-Test in Anspruch zu nehmen.

Vorstationäre Testungen für andere Krankenhäuser als die Ilmtalklinik dürfen nicht vorgenommen werden. Für verpflichtende Tests vor stationären Aufenthalten in der Ilmtalklinik werden die Patienten gebeten, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr oder Samstag zwischen 9 und 10 Uhr ins Testzentrum an der Ilmtalklinik zu kommen.

Ein Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest besteht unter anderem bei Kindern unter sechs Jahren, bei pflegenden Angehörigen oder bei Vorlage einer medizinischen Kontraindikation (insbesondere Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel). Personen, die temporär nicht geimpft werden können, dürfen sich darauf bis zu drei Monate nach Wegfall der medizinischen Kontraindikation berufen. Schwangere haben somit bis zum Ende des zweiten Drittels einen Anspruch auf kostenfreie Testungen. Sollten Tests zur Beendigung einer Isolation erforderlich sein (aktuell nur im medizinisch-pflegerischen Bereich), um auf diese Weise wieder zur Arbeit gehen zu dürfen, können diese ebenfalls vorgenommen werden. Das gilt auch für Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern besuchen wollen (Nachweis: Formblatt der Einrichtung).

An privaten Testzentren können Schnelltests gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro ebenfalls nicht von allen Bürgern, sondern auch nur von bestimmten Gruppen in Anspruch genommen werden. Dies gilt für Personen, die noch am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben werden oder eine Person mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung („vulnerable Gruppe“) besuchen wollen. Auch Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden, können sich hier testen lassen. Und die rote Statusanzeige der Corona-Warn-App (erhöhtes Risiko) reicht ebenfalls, um sich kostenpflichtig testen lassen zu können – oder die Tatsache, mit einer infizierten Person in einem Haushalt zu leben.

Für jeden Testgrund ist ein Nachweis erforderlich. Bei Fragen kann Kontakt zu den staatlichen Testzentren oder dem Gesundheitsamt aufgenommen werden. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Geburtsurkunde sind zum Test zwingend mitzubringen. Schnell- und PCR-Tests in den staatlichen Testzentren sind nur nach vorheriger Online-Anmeldung möglich. Die Öffnungszeiten der staatlichen Testzentren sind: Ilmtalklinik von Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr, Sonntag von 14 bis 18 Uhr. Gasthaus Glas Dienstag von 10 bis 12 Uhr, Mittwoch und Freitag von 17 bis 19 Uhr, Sonntag von 10 bis 12 Uhr.

PK

Artikel kommentieren