Jetzendorf – Mit der überörtlichen Prüfung der Gemeindekasse für das Jahr 2023 durch die Prüfbehörde im Landratsamt hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Gemeindekämmerer Klaus Burgstaller ging Punkt für Punkt auf die fünf Feststellungen ein.
Zur Leistung geringfügiger Zahlungen können, wie gesetzlich vorgesehen, Handvorschüsse in bar oder bargeldlos über ein Girokonto der Gemeinde gewährt werden. Für Einnahmekassen gelten dabei die Regelungen für Handvorschüsse sinngemäß. Laut der gemeindlichen Dienstanweisung über das Finanz-und Kassenwesen entscheidet über...