Wolnzach
Abgelehnt: Kein Flachdach-Kubus neben denkmalgeschütztem Schweifgiebel

Bauausschuss regt zu Neubau-Antrag in Wolnzach eine städtebauliche Beratung und eine Umplanung an

29.06.2022 | Stand 22.09.2023, 21:46 Uhr

Ein Bild der „Bauerngasse“ aus vergangenen Zeiten. Einige der schönen Häuser von damals sind an der heutigen Elsenheimerstraße jedoch erhalten geblieben. Foto: Historischer Cirkel

Von Karin Trouboukis

Wolnzach – Die einstige Bauerngasse in Wolnzach gibt es nicht mehr. Wo früher Kinder mit klobigen Lederstiefeln und Schiebermütze Karren über holpriges Kopfsteinpflaster vorbei an herrschaftlichen, rot gedeckten Häusern mit geschwungenen Giebeln und mit Lisenen und Gesimsen verzierten Fassaden zogen, fließt heute der Straßenverkehr auf Asphalt. Ein paar der einst so stolzen Häuser sind noch erhalten, stehen unter Denkmalschutz und prägen diese bedeutende Straße. Das soll auch so bleiben, meint der Bauausschuss – und hat deshalb den Bau von zwei Wohn- und Geschäftshäusern mit Flachdach abgelehnt. Grund: Das Bauvorhaben befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zweier dieser „Bauerngassen“-Häuser.

Elsenheimerstraße 25. Wohn- und Geschäftshaus mit Putzgliederung im Jugendstilbarock und Schweifgiebel – das ist der eine Nachbar. Elsenheimerstraße 24. Wohn- und Geschäftshaus um 1900, Traufseitbau mit Putzdekor – der andere. Daneben plant ein privater Bauherr den Neubau zweier Wohn- und Geschäftshäuser mit Tiefgarage, mit drei Vollgeschossen – und dem heutzutage immer wieder gerne genommenen Flachdach.

„Die Verwaltung sieht das kritisch“, so Bauamtsleiterin Doris Schneider in der Bauausschusssitzung am Dienstag. Eine Einschätzung, die auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bestätigt: Das Amt habe mitgeteilt, dass „Trauf- und Firsthöhen aus denkmalfachlicher Sicht die vorhandenen Baudenkmäler nicht eklatant überschreiten dürfen“. Grundsätzlich sei eine Bebauung hier zwar denkbar, jedoch ausdrücklich „als Putz- oder Holzfassade mit rot gedecktem Satteldach“. Auch die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt habe sich dem angeschlossen.

Was das für den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid bedeutet, fasste die Bauamtsleiterin so zusammen: „Eine Bebauung wie beantragt in dieser Dimension und noch dazu mit Flachdach ist hier keinesfalls genehmigungsfähig.“ Also die vorliegende Planung ablehnen – was die Bauausschussmitglieder jedoch ausdrücklich nicht als grundsätzliches Nein vermitteln wollen. Bürgermeister Jens Machold (CSU) war deshalb wichtig, „dass wir schnellstmöglich das Gespräch mit dem Bauwerber suchen“. Ziel soll sein, das beantragte Bauvorhaben so anzupassen, dass es sich in die gewachsene Umgebung einfügt. Deshalb biete man dem Bauwerber eine kostenlose städtebauliche Beratung an, damit eine Umplanung erfolgen kann.

WZ