Eine Unterschrift, die nur aus Linien besteht und eigentlich alles heißen könnte – ist das eigentlich erlaubt? Und darf man sich ein riesiges „Z“ aus Auto kleben wie oft auf russischen Panzern zu sehen? Alles Fragen, die schon deutsche Gerichte beschäftigt haben. Die Antworten kennt der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta.