Breitenbrunn
„Ohne Förderung kein Mobilfunkmast“

Bei Bürgerversammlung in Gimpertshausen regt sich kaum noch Widerstand gegen den vorgesehenen Standort

23.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:22 Uhr

Auf der Anhöhe rechts im Bild soll der Funkmast gebaut werden, der endlich das Telefonieren mit dem Handy in und um Gimpertshausen möglich macht. Foto: Sturm

Gimpertshausen – Jetzt liegt es am Landratsamt Neumarkt zu entscheiden, ob die Bayerische Mobilfunk GmbH auf dem Steingrabenberg in Gimpertshausen einen Mobilfunkmast errichten kann. Inklusive Antennenträger soll er eine Höhe von 40 Metern haben.

Bei einer Bürgerversammlung im Feuerwehrhaus hatten, den Diskussionsbeiträgen und dem Beifall für die Referenten nach zu urteilen, die allermeisten Zuhörer nichts gegen diesen Standort einzuwenden. Deutlich wurde: Die Einwohner des Dorfes wollen endlich ohne Störung mit ihren Handys telefonieren können.

Die Hütte war voll im Feuerwehrhaus. Obwohl noch zusätzlich Bierbänke in den Gastraum getragen wurden, fanden viele nur einen Stehplatz. Und gleich einmal vorweg: Die Versammlung verlief im Großen und Ganzen sachlich. Die hitzigen Debatten hatten sich offenbar bereits zwei Tage zuvor bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Mobilfunk – mehr als telefonieren“ entladen.

Der örtliche Marktrat Andreas Pickl (FW) eröffnete das Treffen. Er begrüßte auch Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW), die FW-Markträte Tobias Lanzhammer und Walter Weismann sowie Stefan Mosandl und Martin Kobl von der Bürgerliste, den Geschäftsführer der Bayerischen Mobilfunk GmbH Alois Scherer sowie vom Landratsamt die Juristin im Bauamt, Katharina Ziegler. Lanzhammer stellte einleitend fest, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Mobilfunkversorgung nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehöre. Nachdem dieses Thema aber in Gimpertshausen seit fünf Jahren bei jeder Bürgerversammlung angesprochen worden sei, habe sich die Gemeinde intensiv darum bemüht, für eine Verbesserung der Situation im Dorf sowie im Umkreis zu sorgen. Zusammen mit der Regierung der Oberpfalz und den Mobilfunkanbietern sei der Standort auf der Anhöhe oberhalb des Fußballplatzes ausgewählt worden. Diese Standortanalyse sei Voraussetzung gewesen, in den Genuss einer Förderzusage von 500000 Euro zu kommen. Der ausgewählte Standort erfülle alle Voraussetzungen, da mit ihm eine optimale großflächige Mobilfunkversorgung gegeben sei. Alle anderen vorgeschlagenen Standorte hätten nicht die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. „Ohne Förderung können wir keinen Mobilfunkmast bauen“, stellte der Rathauschef klar.

Der Standort war es dann auch, der von einigen wenigen Personen immer wieder kritisch hinterfragt wurde. Es wurde angezweifelt, ob Alternativstandorte ernsthaft geprüft wurden. Dem widersprach Scherer deutlich: „Ein Standort muss viele Voraussetzungen erfüllen.“ Beispielsweise müsse es eine Richtfunkverbindung zu bestehenden Masten geben. Es müsse ein ausreichend großes Gebiet versorgt werden können. Und nicht zuletzt müsse sich der Standort als wirtschaftlich erweisen. „Deswegen dürfen wir den Suchkreis, in dem sich der Standort befindet, nicht verlassen“, so Scherer.

Prinzipiell sei es zwar möglich, den Standort noch um ein paar Meter zu verschieben. Aber in diesem Fall könne es erforderlich werden, den Mast deutlich höher zu bauen, was erheblich mehr Kosten verursachen würde. „Ohne Mobilfunkmast kein Empfang und das will hier wahrscheinlich niemand“, so der Geschäftsführer der Mobilfunk GmbH. Viel Beifall gab es für diese Aussage, wenn sie auch nicht dazu in der Lage war, die Vorbehalte des einen oder anderen Skeptikers bezüglich des Standortes am Steingrabenberg gänzlich zu entkräften.

Im Vorfeld der Bürgerversammlung hatte sich in Gimpertshausen eine Bürgerinitiative gegründet, die sich wünscht, dass der Mobilfunkmast woanders gebaut wird. Sie hatte 33 Unterschriften gesammelt. Seitens dieser Initiative wurden bei der Versammlung wieder Bedenken geäußert, dass von dem Funkmast gesundheitliche Gefahren für die lediglich in einer Entfernung von 200 bis 300 Meter wohnenden Menschen ausgehen könnten. „Das ist auszuschließen“, betonte Lanzhammer. Scherer sagte: „Es gibt keine Gutachten, die das belegen.“

Wie geht es nun weiter? Dazu sagte die zuständige Juristin: „Die Grenzwerte bei der Strahlenbelastung werden deutlich unterschritten, hier gibt es im Genehmigungsverfahren keinen Handlungsspielraum.“

Weil der Mast, bei dem es sich um eine privilegierte Einrichtung handle, im Außenbereich und im Naturpark Altmühltal liege, müsse sie genau prüfen, ob für dessen Errichtung ein öffentliches Interesse vorliege, das höher zu bewerten sei als die Belange des Naturschutzes. Dazu gehörten die Prüfung der Standortfrage und etwaiger Alternativen sowie die Bewertung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens und eines landschaftspflegerischen Begleitplans. Scherer stellte fest: „Der Funkmast könnte im dritten Quartal 2023 in Betrieb gehen.“

swp