Breitenbrunn
Marktgemeinde Breitenbrunn wartet seit neun Monaten auf Genehmigung für Funkmast

28.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:20 Uhr

Die Marktgemeinde hat eine artenschutzrechtliche Auflage erfüllt und in der Nähe des geplanten Masten-Standortes zwölf Fledermaus-Flachkästen aufgehängt. Foto: Sturm

Vor mehr als neun Monaten hat der Breitenbrunner Marktrat dem Bauantrag der Bayerischen Mobilfunk GmbH zu Errichtung eines Mobilfunkmastes bei Gimpertshausen die Genehmigung erteilt. Bis heute warten der Antragsteller und die Gemeinde vergebens auf die Baugenehmigung. Unsere Zeitung hat bei Bürgermeister Johann Lanzhammer (FW) nachgefragt.

Die geplante Errichtung eines Funkmastes bei Gimpertshausen droht zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Ein kurzer Rückblick: Im April 2022 haben Bürgermeister Lanzhammer und Alois Scherer, der Geschäftsführer der Bayerischen Mobilfunk GmbH, den Konzessionsvertrag für den Bau sowie den Betrieb eines, inklusive des Antennenträgers, 40 Meter hohen Mobilfunkmastes auf einer Anhöhe oberhalb des Sportplatzes in Gimpertshausen unterzeichnet. Der vorgesehene Bauort ist das gemeindeeigene Grundstück mit der Flurnummer 880/1 der Gemarkung Gimpertshausen.

Bei der Marktratssitzung im Juni wurde dann der Bauantrag behandelt und genehmigt. Am 21. September fand zu diesem Thema eine Bürgerversammlung im Feuerwehrhaus in Gimpertshausen statt. Im Vorfeld hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet, die wollte, dass der Mobilfunkmast woanders gebaut wird. Lanzhammer und Scherer informierten bei dem Treffen die Zuhörer ausführlich über das geplante Vorhaben und bezogen Stellung zu den vorgetragenen Bedenken. Das Ergebnis der Veranstaltung stellte sich letztendlich so dar, dass die allermeisten der anwesenden Zuhörer, nichts gegen einen Funkmasten an dem geplanten Standort einzuwenden hatten. Im Gegenteil: Es wurde deutlich, dass die große Mehrheit der Einwohner des Dorfes den Wunsch haben, endlich ohne Störung mit ihren Handys telefonieren zu können.

Das Landratsamt Neumarkt war bei der Bürgerversammlung durch die zuständige Juristin im Bauamt, Katharina Ziegler, vertreten. Die erklärte damals, dass der Mast, bei dem es sich um eine privilegierte Einrichtung handelt, im Außenbereich und in einem Schutzgebiet im Naturpark Altmühltal liege. Deswegen müsse sie genau und neutral prüfen, ob für dessen Errichtung ein öffentliches Interesse vorliege, das höher zu bewerten sei, als die Belange des Naturschutzes. Dazu gehörten die Prüfung der Standortfrage und etwaiger Alternativen sowie die Bewertung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens und eines landschaftspflegerischen Begleitplans. Diese Prüfung zieht sich jetzt, Dienstag dieser Woche eingerechnet, über mehr als neun Monate hin, von der Einreichung des Bauantrags an gerechnet.

Dazu sagte Lanzhammer: „Dem Landratsamt beziehungsweise Frau Ziegler müssten jetzt eigentlich alle für die Baugenehmigung benötigten Unterlagen vorliegen. Von unserer Seite aus wurden jedenfalls alle Auflagen erfüllt.“ Dazu gehöre die im artenschutzrechtlichen Gutachten sowie im landschaftspflegerischen Begleitplan geforderte Anbringung von zwölf Fledermaus-Flachkästen an mehreren Bäumen im Bereich des Steingrabenberges. „Deswegen erwarte ich eigentlich täglich den Eingang der Baugenehmigung“, so Lanzhammer.

swp