Von Dagmar Fuhrmann
Neumarkt. Bestraft hatte sich der Angeklagte selber schon reichlich mit den Folgen seiner Tat, die so unerklärlich wie sinnlos schien und offenbar eine Folge seiner psychischen Erkrankung ist – dennoch musste das Amtsgericht über die Tat eines Bundeswehrsoldaten, der seinem Kameraden die Pistole weggenommen hatte, verhandeln.