Seubersdorf/Passau
Islamist oder psychisch krank? Urteil zu ICE-Messerattacke erwartet

23.12.2022 | Stand 17.09.2023, 6:58 Uhr

Seubersdorf: Einsatzkräfte vor einer Gaststätte, in dem die Bahnreisende nach dem ICE-Messerangriff kurzzeitig untergebracht worden waren. Am Freitag wird das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter erwartet. Archivfoto: Angelika Warmuth/dpa

In einem ICE von Passau nach Hamburg soll ein Mann mit einem Messer auf vier Reisende eingestochen haben. Vor Gericht stritten Bundesanwaltschaft und Verteidigung darüber, ob der mutmaßliche Täter Dschihadist oder psychisch krank sei. Nun fällt das Urteil.



Mehr als ein Jahr nach der Messerattacke auf Reisende in einem ICE bei Seubersdorf (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) will das Oberlandesgericht München am Freitag im Prozess gegen den mutmaßlichen Täter ein Urteil verkünden. Der Tatablauf am 6. November 2021 ist weitestgehend unstrittig: In einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg soll der damals 27-Jährige, der zuletzt in Passau wohnte, vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt haben. Nicht einig sind sich Kläger und Verteidiger jedoch hinsichtlich der Frage, ob es sich bei dem Mann um einen Dschihadisten oder um einen psychisch Kranken handelt.

Verteidigung fordert Freispruch



Die Bundesanwaltschaft geht von einem radikal-islamistischen Motiv der Tat aus. Sie wirft dem palästinensischen Volksangehörigen unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung aus niedrigen Beweggründen vor und forderte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Opfer des Messerangriffs, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, schlossen sich der Forderung an.

Die Verteidiger hingegen sehen für einen islamistischen Hintergrund ihres Mandanten „keine Stütze“. Der Mann sei zudem paranoid schizophren und daher schuldunfähig. Sie plädierten für einen Freispruch und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. „Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist“, sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer.

Bundesanwaltschaft: Angeklagter simuliert psychische Erkrankung



Nach Ansicht der Bundesanwälte simuliert der Mann eine psychische Erkrankung nur. Die blutige Tat habe er „im Zustand voller Schuldfähigkeit“ begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Drei psychiatrische Gutachter waren sich zuvor im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

Rund zwei Monate hatte die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München gedauert. An 20 Verhandlungstagen wurden unter anderem die Opfer, Zeugen und diverse Sachverständige angehört.

dpa/cav