Breitenbrunn – Der Breitenbrunner Marktgemeinderat hat im April die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Hamberg – Zum Sportplatz“ beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 3. Juni bis einschließlich 5. Juli über die Homepage des Marktes unter www.breitenbrunn.de sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unterhttps://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ index.html veröffentlicht worden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurnummern 45 und 94, jeweils Gemarkung Hamberg. Er befindet sich im Ortsteil Hamberg am westlichen Ortsrand. Das geplante Baugebiet liegt neben der Schöndorfer Straße im Anschluss an den Friedhof und gegenüber dem Sportplatz. Voraussichtlich drei bis vier Bauparzellen in einer Größenordnung zwischen 800 und 1000 Quadratmetern könnten dort entstehen.
Die zum Bebauungsplan veröffentlichenden Unterlagen können alternativ auch im Rathaus des Marktes Breitenbrunn in der Von-Tilly-Straße 7, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 11.30 Uhr und Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Marktgemeinde abgegeben werden.
swp
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