Velburg
Graffitis und Müll: Höhlenforscher reinigen Kleines Hohlloch

Ehrenamtliche befreien Kleines Hohlloch bei Velburg vom Wohlstandsmüll

17.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:38 Uhr

Die Höhlenwände sind schonend gesäubert worden. Graffitis versiegeln die Oberflächen und schädigen Flora und Fauna. Fotos: Konopac

Eine kleine Schar ehrenamtlicher Höhlenforscher hat sich vor Kurzem zu einer nicht alltäglichen Aktion getroffen: Sie haben am Wochenende eine Höhle bei Velburg (Landkreis Neumarkt) von Graffiti und Wohlstandsmüll befreit.



Wie Dieter Gebelein, Vorsitzender der Karstgruppe Mühlbach sowie des Landesverbands für Höhlen- und Karstforschung (LHK) Bayern, und sein Stellvertreter Roland Konopac beim LHK mitteilen, wurde das so genannte Kleine Hohlloch bei St. Wolfgang von Graffiti und Müll befreit. Die Aktion am vergangenen Wochenende erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Neumarkt und der Gemeinde Velburg.

Die Höhlenwände wurden demnach schonend mit Stahldrahtbürsten von großflächigen Graffitis, Schmierereien und Verrußungen befreit. Die abgebürsteten Stellen verwittern so wieder auf natürliche Weise. Kronkorken, Glasscherben, Plastik und anderer Unrat wurden gesammelt und eine Feuerstelle wurde beseitigt.

Überdurchschnittlich reich an Fledermausarten



Der Einsatz der Höhlenforscher wird sich lohnen, denn das Kleine Hohlloch ist überdurchschnittlich reich an Fledermausarten. Schon im direkten Eingangsbereich, hinter Steinplatten und in Spalten versteckt, überwintern laut Konopac bestimmte Arten. Auch ist die Kleinstfauna an den Höhleneingängen besonders vielfältig ausgeprägt. Im Eingangsbereich sind auch die Nester von Höhlenbrütern zu finden. Weiterhin kommen hier besondere Flechten, Moose, Farne und Gefäßpflanzen vor, die auf die besonderen Licht- und Klimaverhältnisse im Höhleneingang spezialisiert sind.

„Graffitis versiegeln die benötigten Oberflächen und ein einziges Feuer kann durch Verrußung und Austrocknung große Teile der Höhle über viele Jahre schädigen oder gar dauerhaft zerstören“, mahnen die Höhlenforscher.

Das Recht der freien Erholung des Menschen in der Natur sei dem Schutz besonders sensibler Tierarten, Pflanzenarten und Lebensräume untergeordnet. Die Nutzung der Natur durch den Menschen müsse in einem naturverträglichen Rahmen bleiben. Nicht verträglich sind Störungen der Winterruhe von Fledermäusen vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März, Feuerstellen, Mülleinträge oder auch die Flächenversiegelungen durch Graffitis.

DK