• Die aktuellen Regeln
Wegen der unübersichtlichen Lage in Syrien hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am 9. Dezember vergangenen Jahres bundesweit angeordnet, dass „Entscheidungen für Asylantragstellende aus Syrien, bei denen auch Informationen zur Lage in Syrien berücksichtigt werden, bis auf weiteres aufgeschoben“ werden. Nicht betroffen sind „Asyl-Entscheidungen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können“. Nur zum Teil werden Widerrufsverfahren bearbeitet, sicherheitsrelevante Verfahren könnten in Einzelfällen getroffen werden. Keine...