Schrobenhausen
Wirre Wertevermittlung

Auskünfte zu Bodenrichtwerten gibt es offiziell nur gegen Bezahlung – Wirres Antragsverfahren

11.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:59 Uhr

Wenn viel gebaut wird, wie hier in Rachelsbach, sind Bodenrichtwerte gefragt. Foto: M. Schalk

Von Christian Fischer

Schrobenhausen – Bodenrichtwerte sind gefragt: Festgelegt vom Gutachterausschuss des jeweiligen Landkreises geben sie den statistisch errechneten Wert von unbebauten Grundstücken in bestimmten Gemeindebereichen an. Der Wert spielt zum Beispiel beim Vererben von Immobilien eine Rolle oder, wenn Gemeinden Grundstücke verkaufen. Doch wie erfährt man den Bodenrichtwert? Auf diese simple Frage gibt es im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine klare Antwort. Und viele unklare. Die Redaktion fragte deshalb mal genauer nach.

Grundsätzlich gilt: Nachdem der Gutachterausschuss die Werte mit einem komplexen Verfahren festgelegt und bekannt gegeben hat, sind sie zwei Jahre lang gültig. In den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen noch bis einschließlich 31. Dezember 2023. Laut der aktuellen Fassung der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch müssen die Bodenrichtwerte ab dem 30. Juni des Jahres ihrer Ermittlung, also heuer, einen Monat lang in den Gemeinden veröffentlicht werden. In Absatz zwei der Verordnung heißt es: Diese Veröffentlichung kann zusätzlich im Internet erfolgen. Das bestätigt auch die Pressestelle des Landratsamts, dem der Gutachterausschuss angeschlossen ist.

Bis auf eine Ausnahme immer Gebühren fällig

Im übrigen Zeitraum, also die nächsten zwei Jahre, sind demnach für die Abfragen Gebühren fällig. Und zwar online und auf schriftliche Anfrage. Und zwar nur an das jeweilige Landratsamt. Denn, wie heißt es in einer anderen Verordnung: „Kostenlose Bodenrichtwertauskünfte sind grundsätzlich nicht zulässig “. Soweit, so verständlich. Wäre da nicht der folgende Zusatz: „Jedoch stellen einzelne Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte kostenfrei zur Einsicht. Diese Einsicht ersetzt jedoch nicht die amtliche Bodenrichtwertauskunft.“

Online-Auskunft, aber wie und wo?

Die Auskunft über die Bodenrichtwerte kann man seit einigen Jahren auch online beantragen. Und zwar über offiziell zwei Systeme. Das eine heißt Boris (Bodenrichtwertinformationssystem, https://www.boris-bayern.de), das andere Bodenrichtwerte Bayern, verwirrenderweise auch V-Boris genannt. So irreführend, dass zum Beispiel die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen für die Gemeinden Brunnen, Berg im Gau, Langenmosen und Waidhofen einen Link zum V-Boris auf der Homepage hat. Der aber zum Boris führt. Doch sowohl der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen als auch der benachbarte Landkreis Pfaffenhofen sind gar nicht im Boris gelistet. Die Gebühren betragen übrigens in beiden Landkreisen 25 Euro pro Auszug und liegen damit im Durschnitt. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es keinen Mengenrabatt, in Pfaffenhofen bekommt man den gesamten Landkreis als analoge Liste für 150 Euro. Immer mehr Städte bieten diesen Service aber inzwischen gratis.

Und noch ein ganz wichtiger Hinweis zum Schluss: Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötigt.

SZ