Weichering
Weichering führt Hundesteuer ein - Das müssen Halter bald zahlen

Hundehalter in der Gemeinde zahlen ab 1. Januar 2023 für jeden vierbeinigen Liebling 40 Euro

06.11.2022 | Stand 22.09.2023, 3:41 Uhr
Petra Benesch

In Weichering wird ab 2023 Hundesteuer erhoben. Foto: Benesch

Die Gemeinde Weichering war die letzte Kommune im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, in der keine Hundesteuer gezahlt werden musste. Das ändert sich nun zum Jahreswechsel.



Wie die Gemeinde Weichering in ihrem Mitteilungsblatt informierte, wurde eine Hundesteuersatzung erlassen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Demnach beträgt die Steuer jährlich für jeden Hund 40 Euro, für Kampfhunde 1000 Euro im Jahr. Ausnahmen sind möglich wie etwa für Blindenhunde, die ganz von der Abgabe befreit sind, oder Jagdhunde, deren Steuerlast sich um die Hälfte reduziert. Die Satzung ist auf der Internetseite der Gemeinde zu finden unter Rathaus und schließlich Ortsrecht/Satzungen.

Zahl der Hunde begrenzen

Warum wird in Weichering nun die Hundesteuer eingeführt? Ursprünglich kam die Idee, das Halten von Hunden mit einer Abgabe zu versehen, im Mittelalter auf: Bauern mussten ab dem 15. Jahrhundert für ihren bellenden Gefährten dem Lehnsherren ein sogenanntes „Hundekorn“ zahlen.

Eine Verpflichtung, die irgendwann verschwand und in Deutschland erst 1807 wieder auftauchte: Die Stadt Offenbach am Main suchte nach Mitteln, Kriegsschulden zu tilgen und führte in diesem Zug eine Hundesteuer ein. Im Jahr 1809 folgte Sachsen-Coburg dem Beispiel, allerdings um die Anzahl der Hunde zu reduzieren und die damit verbundene Gefahr von Seuchen einzudämmen. Der Gedanke der Bestandsregulierung spielt auch in Weichering eine Rolle: Die Hundesteuer „soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen, sowie auch das Halten von Kampfhunden zu minimieren“, heißt es aus dem Rathaus.

Höhe der Einnahmen noch unklar

Es ist keine einfache Situation für die Kommune, die für alle Bürgerinnen und Bürger da sein soll, für die, die Hunde lieben und jene, die das nicht tun. Bürgermeister Thomas Mack (CSU) erklärt: „Auch wenn die Hundehaltung für viele Menschen positive Auswirkungen hat, gibt es aber auch eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen, die Hunde ablehnen. Die Gründe können etwa die Geräuschbelästigung durch Hunde, hygienische Bedenken wegen Hundekot auf den Gehwegen oder ähnliches sein.“ Es sei auch Aufgabe der Gemeinde, zwischen den bestehenden Interessenslagen für die örtliche Gemeinschaft einen Ausgleich herzustellen, so Mack.

Die Hunde sind in Weichering wohl zu viele geworden. Mit welchen Einnahmen das Rathaus durch die Erhebung der Steuer rechnen kann, ist noch unklar, denn es ist nicht bekannt, wie viele Hunde auf dem Gemeindegebiet leben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Kommunen in Deutschland 2021 rund 401 Millionen Euro an Hundesteuer eingenommen. Gelder, die sie nach eigenem Ermessen verwenden können, denn: Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer und sie ist eine monetäre Leistung, die keine Gegenleistung erfordert.

Hundebeutelstationen gewünscht

„So berechtigt die Hundesteuer auch nicht zur Verschmutzung öffentlicher Straßen“, betont Mack. In der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Weichering sei es ausdrücklich untersagt, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Die Mehrheit der Hundehalter hat inzwischen gelernt, die Hinterlassenschaften ihrer haarigen Freunde in Beuteln einzusammeln. Viele Betroffene in Weichering wünschen sich deshalb auch Hundebeutelstationen im Ort als Gegenleistung.

Über am Wegrand stehengelassene, gefüllte Beutel ärgern sich selbst Hundebesitzerinnen und -besitzer. Aber: „Die Abfalleimer in Weichering sind äußerst rar“, berichtet ein Einheimischer. So könnte hier also auch das Aufstellen mehrerer Entsorgungsbehälter von Vorteil sein. Beides ist jedoch für Weichering nicht angedacht. Die Einnahmen durch die Hundesteuer fließen nach dem Gesamtdeckungsprinzip in die Finanzierung aller kommunalen Aufgaben.