Beschluss der Staatsregierung
Kostenloses Parken für E-Autos: Schrobenhausen setzt kaum Hoffnung in den neuen Beschluss

29.12.2024 |

Ab April gilt ein neuer Beschluss der Staatsregierung. Dann sollen elektrobetriebene Fahrzeuge auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätzen für drei Stunden kostenlos abgestellt werden dürfen – auch in Schrobenhausen. Foto: Marco Rauch/dpa

Viel Wirbel gab es zuletzt um einen Beschluss der Staatsregierung: Ab April sollen elektrobetriebene Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen für drei Stunden kostenfrei parken dürfen. Während mehrere Kommunen die neue Regelung kritisieren, sieht die Stadt Schrobenhausen kaum Probleme bei der Umsetzung.

  

Allerdings sind die Erwartungen dort auch nicht allzu groß. „Ich glaube nicht, dass das der ganz große Wurf wird“, sagt Schrobenhausens Bürgermeister Harald Reisner (FW) zu dem neuen Beschluss – mehr E-Autos würden sich dadurch im Schrobenhausener Raum nämlich wahrscheinlich nicht verkaufen. In Großstädten, vermutet Reisner, hat die Regelung wohl größere Auswirkungen als in Schrobenhausen, wo es vergleichsweise wenig E-Autos gebe. Aber: „Wir müssen umsetzen, was von oben beschlossen wird“, sagt der Rathauschef, „wenn die Regierung das will, muss man sich dran halten.“

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In anderen Kommunen in der Region Ingolstadt wurden unter anderem mögliche Einnahmeverluste kritisiert. „Die eh schon klammen Kassen in den Städten und Gemeinden“, sagt etwa Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf (SPD), „werden noch weiter belastet“ und auch aus Sicht von Eichstätts Oberbürgermeister Josef Grienberger (CSU) ist die Regelung schlecht für die Finanzen. Grienberger sagt, dass er mit einer fünfstelligen Summe rechnet, die die Stadt dadurch an Einnahmen verliert.

Regulative Wirkung der Parkgebühren

Anders wird das im Schrobenhausener Rathaus beurteilt. „Aufgabe von Kommunen ist es im Kern nicht, durch die Bewirtschaftung von Parkplätzen Einnahmen zu erzielen“, erklärt Pressesprecher Stefan Rottenkolber, „sondern die Parkplätze zu bewirtschaften.“ Die Parkgebühren hätten dabei eine regulative Wirkung, damit Autos nicht für lange Zeiträume auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Und außerdem sei auch „nicht mit enormen Einnahmeausfällen zu rechnen“, sagt Rottenkolber. Er rechnet vor: Von den rund 15.200 zugelassenen Fahrzeugen in Schrobenhausen seien etwa 1300 Hybrid- oder E-Autos (davon knapp 960 Hybrid- und rund 360 E-Autos). Da bei den Hybrid-Fahrzeugen größtenteils teilelektrische Fahrzeuge erfasst seien, die nicht von außen geladen werden können, sei letztlich nur mit einem Fahrzeuganteil von etwa fünf Prozent zu rechnen, die von der Regel betroffen sind. Außerdem, ergänzt Harald Reisner, ist die kostenfreie Parkdauer der E-Autos auf drei Stunden begrenzt. „Das wird uns nicht groß zurückwerfen“, sagt der Bürgermeister.

Warten auf eine Empfehlung



Allein ist die Stadt Schrobenhausen mit ihrer Einstellung zu den neuen Regelungen der Staatsregierung übrigens nicht. Mögliche Einnahmeverluste sind auch aus Sicht von Pfaffenhofens Bürgermeister Thomas Herker (SPD) zu verschmerzen, da der Anteil an E-Autos noch gering sei. Schwierig sei es aktuell allerdings noch, zu beurteilen, wer genau parken darf und wie das kontrolliert wird. Nicht alle Autos tragen nämlich ein E-Kennzeichen, erklärt Stefan Rottenkolber, und ein Hybrid-Auto müsse von außen nicht zwingend als Hybrid erkennbar sein. Wie das gehandhabt wird, darauf hat sich die Stadt bislang noch nicht festgelegt. „Man wird auf eine Empfehlung des Freistaats warten müssen, wie das gehandhabt werden soll“, so Rottenkolber. Dasselbe gelte für die Parkdauer. Aktuell liege die Mindestparkdauer in Schrobenhausen bei zwei Stunden. Ob es daran Änderungen geben wird, bleibt laut Harald Reisner abzuwarten. „Ich bin kein Freund von Schnellschüssen“, so der Rathauschef, „wir werden warten, bis ein Entwurf vorliegt.“

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